Der Raub des Briefkastens – Folge 2

Gestern erhielt ich nun ein Telefon von der Post. Mir wurde beschieden, dass ich den Briefkasten (siehe auch weiter unten) dort belassen dürfe, wo er bereits stehe und auch die rote Kiste als Briefkasten verwendet werden dürfe, man mich aber darauf aufmerksam mache, dass die Briefkasten-Masse nicht ganz der Normen entsprechen täten. Nun gut, an sich war das nicht meine Frage, die ich vor längerem der Post gestellt hatte. Die ging nämlich eher in die Richtung, ob die Postzustellung nicht noch etwas weiter Richtung Unter-Strick kommen könnte. Dies wiederum wurde verneint, der Gebietsauditor habe das verneint (schönes Wort, gell?). Man komme da nicht hoch, und deshalb sei die Post auch nicht verpflichtet, die Post zuzustellen. Mir wurde dann ein Postfach angeboten, wahlweise in Kriens oder in Horw, wobei bei zweiter Wahl genau auf die richtige Postanschrift geachtet werden müsse. Dass ein Postfach grad dann, wenn man eher abseits wohnt, nicht wirklich am Weg liegt, ist der Post egal.

Nett war dann auch noch die zweite Mitteilung: Die Entschädigung für die Nichtzustellung bis zum Haus, die es seit vielen Jahren gab, werde eingestellt. Man sei gar nicht verpflichtet, die Post bis zum Unter-Strick zu bringen, das hat scheinbar auch der Gebietsauditor (bitte das Wort nochmals auf der Zunge zergehen lassen) so befunden. Die Güte der Post ist immerhin so gross, dass sie die Auszahlungen der letzten Jahre nicht noch zurückfordern…

PS: Gute Vorschläge, wie ein Briefkasten diebstahlsicher angebracht werden kann, werden gerne entgegengenommen. Vielleicht schreibe ich einen Wettbewerb aus. Erster Gewinn: Ein Nachtessen mit dem Gebietsauditor.

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