Recht auf Arbeit? Der Sozialismus erreicht doch noch die Schweiz

In einem Kommentar bemerkt Guido Felder in der heutigen Zentralschweiz am Sonntag, dass es in der Schweiz nicht nur ein Recht auf Demonstrationen gebe, sondern auch ein Menschenrecht auf Arbeit. Er schliesst daraus, Demonstrationen dürften nicht zu besten Einkaufszeiten durchgeführt werden.
In der Bundesverfassung werden Bund und Kantone gemäss den Sozialzielen angehalten, dafür zu sorgen, dass Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können. Schön wäre es, man könnte daraus ein Recht auf Arbeit ableiten. Dieses gibt es nämlich in der Schweiz eben gerade nicht. Diese linke Forderung wurde immer wieder diskutiert und stets wurde sie abgelehnt. Es hat etwas Neckisches, wenn jetzt gerade diese urlinke Forderung gegen Demonstrationen ausgepielt wird. Aber heutzutage, da die Ideologien alle etwas durchgeschüttelt werden, kann man sich anscheinend zur Unterstreichung seiner Anliegen Ideen aus irgendeinem Ideologietopf bedienen.
Ich freue mich jedenfalls auf die neue Kampagne der Neuen LZ zur Einführung des Rechts auf Arbeit in der Bundesverfassung. Wenn sie diesem Anliegen gleich viel Platz einräumt wie dieser Demo, so wird die Sache sicher erfolgreich sein.

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