Ausstandsregeln sind heute zu lasch

Die Ausstandsgründe im Kantonsratsgesetz sind heute so formuliert, dass in vielen Bereichen Interessenkonflikte entstehen können. Zwar müssen Mitglieder des Kantonsrates, die privat von einem Sachgeschäft betroffen sind, in den Ausstand treten. Betreffen die Geschäfte aber öffentlich-rechtliche Organisationen, so besteht explizit keine Ausstandspflicht. (Art. 54 bis 56 des Kantonsratsgesetzes). Dies hat zur Folge, dass Kantonsräte, die im Spitalrat Einsitz haben, im Kantonsrat alle Spitalgeschäfte mitentscheiden oder dass Mitglieder des Verbundrates öffentlicher Verkehr auch zu Vorlagen des öffentlichen Verkehrs nicht im Ausstand sind. Oder dass die Präsidentin der Luzerner Pensionskasse im Kantonsrat dann wieder über die Pensionskasse abstimmt. Dies führt zu Interessenkonflikten und verhindert eine Trennung der verschiedenen Entscheidungsträger. Die gleiche Person kann zum Beispiel als Mitglied des Verbundrates einen öV-Bericht erstellen und ihn danach als Kantonsrat oder Kantonsrätin absegnen.

Die Grüne Fraktion möchte mit einem Vorstoss erreichen, dass Personen, welche in strategischen Organen von Organisationen Einsitz haben, in denen dem Kanton eine beherrschende Stellung zukommt, in den Ausstand treten müssen, wenn der Rat Geschäfte im Bereich dieser Organisationen berät. Es würde zu mehr Klarheit führen, insbesondere auch bei der Kommissionsarbeit (denn dort fällt eine Stimme mehr ins Gewicht als im Kantonsrat), und es sollte deswegen auch niemandem eine Zacke aus der Krone fallen.
Beim Bund gelten im übrigen viel strengere Vorschriften: Viele Mandate sind dort schlicht mit der Parlamantszugehörigkeit unvereinbar.

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