Yvette Estermann: Doktortitel ade?

Nachdem nun endlich gegen die Titelmühlen vorgegangen wird (siehe Luzerner Zeitung von heute), läuft nun auch etwas gegen Träger und Trägerinnen von dubiosen Doktortiteln. Der Regierungsrat hat gehandelt: „Um Klarheit für die Patientinnen und Patienten zu schaffen hat der Regierungsrat eine Regelung über die Verwendung akademischer Titel erlassen, welche alle Medizinalpersonen mit kantonaler Bewilligung betrifft. Danach dürfen akademische Titel bei der Berufsausübung grundsätzlich nur gemäss Wortlaut der Urkunde verwendet und damit nicht „eingedeutscht“ werden.“ Es habe insbesondere Probleme gegeben, weil in gewissen Ländern zur Erlangung des Doktortitels keine Doktorarbeit nötig sei, wie wir es im Fall von Yvette Estermanns bereits lesen konnten.
Yvette Estermann führt ihren Doktortitel nach wie vor auf ihrer Homepage, auch im Telefonbuch wird sie mit „Dr. med.“ aufgeführt. Auch auf der Website des Parlaments trägt sie den Doktorentitel noch. Es ist schon so, im Bundesparlament ist Frau Estermann nicht als Medizinalperson tätig, aber die Frage, ob die Titelverwendung richtig ist, ist damit wohl nicht vom Tisch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert