Ein Verteidigungsversuch zur Rappenspalterei

Die Luzerner Zeitung hat sich das Kantonsspital vorgeknöpft. Vom Wetter her kann man schon fast sagen: Zum Stopfen des Sommerlochs. Das Vergehen des Kantonsspitals ist üblicher als üblich: Es hat die Lieferung gewisser Waren ausgeschrieben und neu vergeben. Dabei kamen lokale Lieferanten nicht mehr zum Zuge. Der Vorwurf lautet nun: Rappenspalterei.
Völlig klar: Es gibt gute Gründe, lokales Gewerbe zu unterstützen und als öffentliches Unternehmen sowieso. Wieso sollten Steuergelder nicht in der Region bleiben? Will man dies vermehrt gewichten, braucht es aber eine Diskussion über die Regeln der Ausschreibung, eine andere Gewichtung der Faktoren, wobei schon heute der Preis nicht das einzige Kriterium ist.
Der Aufschrei, weil jetzt im Kantonsspital kein Knutwiler mehr getrunken wird, hat aber etwas Willkürliches. Unsere Vergabekriterien sind im Submissionsgesetz geregelt und schaffen so einen klaren Rahmen, an die sich die öffentliche Hand halten muss. Ansonsten sind die Grenzen hin zu Mauschelei, Vetterliwirtschaft und letztlich Korruption schnell einmal überschritten. Ein klares Submissionsgesetz ist zusammen mit einer unaufgeregten Kontrollkultur und der Trennung der verschiedenen Staatsgewalten ein wichtiger Riegel.
Der Aufschrei ist aber auch heuchlerisch. Wenn SVP-Kantonsrat Räto Camenisch den Entscheid als unsensibel bezeichnet (Debatte im März über die Gesundheitspolitik), dann vergisst er, dass seine Partei wie andere bürgerliche Kräfte den Staat stets aufrufen, die Sparmöglichkeiten voll auszuschöpfen. Aus ihrer Sicht ist an vielen Orten noch Luft drin, die abgelassen werden kann. Wenn dann halt am Schluss kein Blöterli mehr im Wasser übrigbleibt, so sollte es die gleichen Kreise nicht derart überraschen.

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