Motion betreffend Einführung des sogenannten „doppelten Pukelsheimes“ als Sitzzuteilungsverfahren bei Kantonsratswahlen
Die Diskussionen um eine neue Einteilung der Luzerner Wahlkreise haben ergeben, dass keine der vielen diskutierten Lösungen mehrheitsfähig ist. Damit bleibt das Problem bestehen, dass der Wahlkreis Entlebuch mit sieben Sitzen die bundesgerichtlichen Anforderungen an Proporzwahlen nicht erfüllt.
Einen Ausweg aus dem Dilemma bietet eine Sitzzuteilung nach dem doppelten Pukelsheim. Dieses Verfahren würde mehr Gerechtigkeit bringen bei gleichzeitiger Beibehaltung der heutigen Wahlkreise. Bei dieser Zuteilungsart werden im Gegensatz zum heute angewendeten Nationalratsproporz die abgegebenen Stimmen zunächst auf Kantonsebene betrachtet. Die Stimmen der einzelnen Listen werden kantonsweit zusammengezählt. Anschliessend werden die Sitze verteilt. Die Benachteiligung der kleineren Parteien wird in diesem Verfahren aufgehoben.
Nach dieser Oberzuteilung sind die Sitze an die verschiedenen Parteien vergeben. Bei der Unterzuteilung muss nun noch festgelegt werden, in welchen Wahlkreisen diese Sitze realisiert werden. Das dabei zur Anwendung kommende Verfahren muss dabei einerseits garantieren, dass jeder Wahlkreis so viele Sitze kriegt, wie ihm zustehen, andererseits auch, dass jede Partei so viele Sitze kriegt, wie ihr in der Oberzuteilung zugesprochen wurden.
Die letzten Wahlen zum Zürcher Stadtparlament wie zum Zürcher Kantonsrat wurden nach dieser neuen Zuteilungsart durchgeführt. Es gab keinerlei Schwierigkeiten und eine hohe Akzeptanz.
Trix Dettling
Trudi Lötscher
Katharina Meile
Margrith Steinhauser