Am Dienstag diskutierte der Kantonsrat das neue Pflegefinanzierungsgesetz. Hauptinhalt der Debatte war die Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Darob ging etwas vergessen, dass es auch noch um Menschen geht. Um Menschen, die in einem Pflege- oder Altersheim sind. Die Verordnung sieht vor, dass die Ergänzungsleistungen pro Tag Pflegeheimtaxen (Hotelleriekosten) von 133 Franken übernehmen. In der Agglo sind aber schon viele Heime über dieser Grenze und Kriens plant zum Beispiel für das nächste Jahr auch einen Aufschlag auf über 140 Franken.
In der Botschaft schreibt die Regierung lapidar dazu: „Für die nicht gedeckten Kosten werden vorab die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit ihrem Vermögen und subsidiär die Gemeinden aufzukommen haben, wobei diese darau zu achten haben, dass betroffene Heimbewohner nicht auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sind.“ Man könne auch mit Taxausgleichen und Beihilfen arbeiten. In der Debatte sprach Regierungsrat Guido Graf dann noch davon, dass ältere Menschen häufig grosse Vermögen hätten und nicht immer arm seien.
Damit hat er Recht und liegt trotzdem ziemlich falsch. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, hat kein grosses Vermögen mehr und muss von diesem – wenn überhaupt etwas vorhanden ist – ein Fünftel pro Jahr aufbrauchen, so will es der Gesetzgeber. Wenn man jetzt einen noch höheren Vermögensverzehr pro Jahr verlangt, so widerspricht dies dem Gesetz. Weiter gilt der Grundsatz, dass Personen in Pflegeheimen nicht von der Sozialhilfe abhängig sein sollen. Der Kanton schreibt das auch – schiebt aber die Veranwortung einfach auf die Gemeinden ab. Taxausgleiche oder Beihilfen wären auch kantonal möglich.
Das generelle Gejammer der Gemeinden allerdings war in der Debatte kaum auszuhalten. Es war umgekehrt proportional zur Debatte zur Steuergesetzrevision im Kanton. Dort haben nur ganz wenige Gemeindevertreter aufgemuckt – obwohl schon damals klar war, dass die Pflegefinanzierung auf die Gemeinden zukommen wird. Aber unter dem Motto „Augen zu und durch“ hat man die Steuergesetzrevision durchgedrückt. Das Schauspiel, das sich bürgerliche GemeindevertreterInnen und bürgerliche KantonsvertreterInnen lieferten, war eindrücklich.