Nochmals kurz zum überwiesenen CVP-Vorstoss, wonach inskünftig Personen, die ein ein abgelehntes Einbürgerungsgesucht weiterziehen, die Kosten übernehmen sollen, wenn sie mit der Beschwerde unterliegen.
- Lukas Nussbaumer schreibt heute in der Luzerner Zeitung, davon seien in erster Linie Ausländer betroffen. Vielleicht habe ich etwas nicht begriffen: Es sind doch nur Ausländer betroffen. Oder meint jemand, ein Schweizer Bürger werde Beschwerde einreichen, weil ihm ein Gemeindebürgerrecht ausgehändigt wird?
- Dasss nun Juristen, die den Vorstoss unterzeichnet haben oder ihm zugestimmt werden, als Kronzeugen auftreten, um Uneinigkeit in der Beurteilung der Sachlage aufzuzeigen, finde ich etwas schwach. Es wäre vielleicht gescheiter, ein paar JuristInnen zu befragen, die nicht derart politisch befangen sind.
Man sollte die Sache doch beim Namen benennen: Der Vorstoss steht in einer längeren Tradition des rechten CVP-Flügels, der sich nie damit abfinden konnte, dass Einbürgerungen ein Verwaltungsakt sind und die sich bisher überall quer gestellt haben, wo es um ein transparentes, verständliches und auch schnelleres Einbürgerungsverfahren geht. Zwar führt heute die CVP die gute Arbeit der Einbürgerungskommissionen dafür an, dass die Einbürgerungsentscheide hieb- und stichfest sein sollen. Vor einigen Jahren hat die CVP noch gegen die Einführung ebendieser Kommissionen gewettert und ging dafür auf die Barrikaden, damit überall Gemeindeversammlungen oder Parlamente einbürgern. Das Beschwerderecht – für das die Grünen vor mehr als zehn Jahren eine Initiative machten, wie auch für die Einbürgerung via Kommission – will ein grosser Teil der CVP im Innersten immer noch nicht. Man will weiterhin die Willkür walten lassen. Wie schreibt es Ludwig Peyer, Kantonsrat CVP: „Ich frage mich, wer von einer solchen Bestimmung diskriminiert wird, denn das Verfahren zur Erlangung des Schweizerpasses betrifft naturgemäss ja nur ausländische Staatsangehörige.“ Aha, und die können naturgemäss nicht diskriminiert werden?
Erschreckend ist nicht, dass dieser Vorstoss eingereicht wurde. Man ist sich diese Haltung vom rechten CVP-Flügel gewohnt. Erklärungsbedarf besteht eher bei den fortschrittlichen CVP-KantonsrätInnen, die das unterstützt haben. Zwar haben sich einige der Fraktionsmeinung widersetzt, doch haben auch viele zugestimmt, denen ich dies nicht zugetraut hätte.
Eine Einbürgerung ist sicher alles Mögliche, aber kein Verwaltungsakt. Es ist (sollte sein) eine bewusste Entscheidung in einem Land angekommen zu sein, sich den „Sitten und Gebräuchen“ so gut wie möglich angepasst zu haben, auf sein neues Land gelegentlich auch mal stolz zu sein, sich politisch und gesellschaftlich einzubringen und vieles mehr. Leider ist dies für viele Einbürgerungswillige eben nicht mehr so. Es gilt nur noch die Vorteile rauszuquetschen und dies mit minimalen Aufwand. Die Idee der CVP ist sehr begrüssenswert und absolut korrekt. Diskriminiert wird dabei sicherlich niemand. Den Schweizerpass zu erhalten ist ja (noch?) kein Menschenrecht.
Zwischen „Menschenrecht“ und willkürlichen Akten ist ein grosser Unterschied. Man hat zum Beispiel auch kein Menschenrecht auf das Bauen eines Einfamilienhauses, wenn Sie aber alle nötigen Voraussetzungen für eine Bewilligung vorweisen können, kann man Ihnen den Bau desselben auch nicht ohne Begründung verweigern. So sollte es doch auch bei Einbürgerungen sein. Oder wollen Sie Begriffe wie Stolz zum Einbürgerungskriterium machen? Wie Sie dies dann messen wollen, müssten Sie mir zuerst erklären.
Schweizer Staatsbürger zu werden ist eben auch kein willkürlicher Akt. Zudem ist die Ablehnung immer begründet. Gegen diese Begründung kann ein Einbürgerungswilliger natürlich Einspruch erheben oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen (es gibt sogar Anwälte die leben fast nur davon). Dies ist natürlich ein Risiko, denn der Fall kann ja verloren gehen. Und hier sollte es so sein wie auch sonst. Der Kläger sollte die Kosten übernehmen , wenn er mit der Beschwerde unterliegt. Im Übrigen habe ich nirgends postuliert Stolz zu einem Einbürgerungskriterium zu machen.
Hallo Michael
Ich bin ja nun offenbar ein solcher berüchtigter Kronzeuge, das ist ein Ausdruck der Medien, gell. Wie gesagt ist mir immer noch das mit der Diskriminerung nicht klar. Diskriminierend wäre bspw. wenn man Ausländer beim Baubewilligungsverfahren ohne sachliche Gründe anders behandeln würde, als Schweizer (eben weil sie halt Ausländer sind). Aber im vorliegenden Fall geht es nur und ausschliesslich um Ausländerinnen und Ausländer. So kann es höchstens eine Diskriminierung gegenüber den allgemeinen Verwaltungsverfahren sein. Ich meine, dies ist vorliegend nicht der Fall, denn es besteht nach wie vor kein Rechtsanspruch auf eine Einbürgerung. Dies im Unterscheid zu sonstigen Verfahren (bspw. Baubewilligung). Daher ist es m.E. möglich, eine solche Kostenregelung zu machen, ohne dabei gegen den Diskriminierungsgrundsatz zu verstossen. Es geht bei der Idee lediglich darum, Missbräuche, wie Sie Herr Raffa erwähnt, zu verhindern. Ob das politsich richtig oder falsch ist, darüber kann man getrost streiten.
Freundliche Grüsse Ludwig Peyer