Der Nationalrat hat gestern der Initiative des Hauseigentümerverbands „Sicheres Wohnen im Alter“ zugestimmt. Sie möchte, dass RentnerInnen neu selber wählen können, ob sie wie bisher einen Eigenmietwert (plus alle Abzugsmöglichkeiten) versteuern müssen oder ob sie zu einem System ohne Eigenmietwert (aber immer noch gewissen Unterhaltskostenabzügen) wechseln möchten. Der Grund für dieses à-la-carte-Steuersystem ist simpel: WohnungseigentümerInnen sollen je nach Situation das grad beste Steuermodell für sich wählen können. Kaufen sie ein Haus und sind hoch verschuldet, so lohnt es sich steuerlich, wenn sie einen moderaten Eigenmietwert versteuern und dafür alle Hypozinsen etc abziehen können. Haben sie im Alter das Haus abbezahlt, lohnt sich dagegen die neue Methode.
Wenn schon müsste man den Systemwechsel vollständig vollziehen, also für alle und ohne weitere Abzugsmöglichkeiten. Das wollte der Nationalrat offensichtlich nicht: Denn dies hätte – wie jede normale Reform – Gewinner und aber auch Verlierer gebracht.
Das neue Wahlsystem bei den Steuern für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe wäre einzigartig, es gibt zwar auch sonst im Bereich von Pauschalen und konkreten Kosten einige Wahlmöglichkeiten im Steuerrecht, die stehen aber allen offen.
Bereits heute verzichtet der Bund dank den grosszügigen Abzugsmöglichkeiten bei der Wohneigentumsbesteuerung auf Einnahmen von rund 500 Millionen Franken – und dies jährlich. Bei den Kantonen werden diese Einnahmenausfälle in die Milliardenhöhe gehen. Es ist zu hoffen, dass die kommende Volksabstimmung eine Diskussion in Gang bringt, ob diese steuerliche Besserstellung der WohneigentümerInnen tatsächlich noch weiter ausgebaut werden soll.