Die Regierung schreibt heute: „Fehlende Nationalbankgelder führen zu temporärer Steuererhöhung“. Der Begriff „temporäre Steuererhöhung“ ist noch nicht so in der Rechtsprechung wie auch in der Politik angekommen. Ich bin dann mal gespannt, ob sich die bereits angekündigte Senkung aufs Jahr 2015 durchsetzen lässt.
Abgesehen davon: Die Luzerner Steuerpolitik der vergangenen Jahren war eine Schönwetterpolitik. Sie hat nicht damit gerechnet, dass die Einnahmen auch wieder mal weniger sprudeln können und das Umfeld härter werden könnte. Marcel Schwerzmann lobt sich im Mediencommuniqué, dass der Kanton Luzern weiterhin die tiefsten Unternehmenssteuern habe. Bitter daran ist aber, dass die breite Bevölkerung mit der Steuererhöhung diese tiefsten Unternehmenssteuern bezahlen muss.
Und es zeigt sich weiter, dass die Schuldenbremse des Kantons zu streng ist. Sie hat zur Folge, dass der Kanton in schlechteren Zeiten noch mehr sparen muss und schön zyklisch seine Investitionen zurückfährt, wenn sich auch die Wirtschaft abkühlt.
Beides, sowohl die strenge Ausformulierung der Schuldenbremse wie die übertriebene Senkung der Unternehmenssteuern haben alle drei bürgerlichen Parteien mitgetragen (die vierte hätte es sicher auch getan, wäre sie bereits im Rat vertreten gewesen). Vor einiger Zeit gab es ein bisschen Bewegung – plötzlich stand die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform auf das Jahr 2012 wieder zur Disposition – doch seither herrscht wieder Ruhe. Hoffen wir, sie wurde auch zum Nachdenken benutzt.