Immerkehrend sind die Klagen zu hören, dass bei den Katasterschatzungen Wohnliegenschaften zu hoch eingestuft werden. Kritisiert werden Neuschatzungen oder die jährliche Indexierung der Eigenmietwerte, die aus den Katasterschatzungen abgeleitet werden. So beklagt sich der Hauseigentümerverband stets über die Versteuerung des Eigenmietwerts und im Luzerner Kantonsrat gibt es regelmässig Anfragen zum Thema. Exemplarisch stellte dazu Ruedi Stöckli (SVP) in einer Anfrage fest: „Wir werden den Verdacht nicht los, dass auf dem Rücken der Liegenschaftsbesitzer neue Einnahmequellen erschlossen werden.“
Komisch nur, dass es nun bei der Bekämpfung der Erbschaftssteuer plötzlich ganz und gar anders klingt. Der HEV wirft der Initiative zur Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer vor, es gehe um eine Mogelpackung. Und warum? Liegenschaften würden bei der Steuererkläung zu amtliche Wert erfasst. Massgebend für die neue Erbschaftssteuer sei aber der Verkehrswert. Und nun kommts: „Dieser Wert liegt in der Regel deutlich über dem amtlichen Wert für die Steuerbemessung.“ Aha.
Gut zu wissen für die nächste Diskussion über Eigenmietwerte und Katasterschatzungen: Der Hauseigentümerverband gibt zu, dass bei der Festlegung der Eigenmietwerte keine Marktpreise zu Anwendung gelangen.