Informatik – und auch Polizei: Massnahmen jetzt umsetzen

Gestern und heute wurden gerade zwei Dinge bekannt, deren Betitelung noch schwer fällt, seien es Missstände, Unregelmässigkeiten, Unrechtmässigkeiten oder Fehlverhalten. Das eine betrifft die Informatik des Kantons Luzern, wo nur dank der Aufsichtskommission und anscheinend mit erheblichem Zögern des Regierungsrates Unregelmässigkeiten im Beschaffungswesen aufgedeckt wurden. Wenig schmeichelhaft beschreibt die Kommission die Bedingungen für diese Ungereimtheit mit einer Zentralisierung, die mit Schwierigkeiten verbunden war und einer hohen Personalfluktuation, die in einem gewissen Widerspruch zum Mantra der Regierung steht, der Kanton sei ein toller Arbeitgeber. Etwas anders liegt der Fall bei der Polizei, wo Administrativuntersuchungen wegen Fehlverhalten von Kadermitarbeiter eingeleitet wurden. Hier stellt sich insbesondere die Frage, weshalb diese nicht kantonsextern durchgeführt wurden.
In der Zeitung ist bereits der Ruf nach einer besseren Kontrolle erschallt, die AKK verlangt eine Anlaufstelle für MitarbeiterInnen, die Missstände melden wollen. Wir Grünen sind da offen – der Kantonsrat eher nicht: Im März hat er eine Motion von uns Grünen abgelehnt, um eine Ombudsstelle einzuführen. FDP und SVP fanden, es gebe keinen Bedarf und es koste zuviel. Also – wir treffen uns dann bei der Budgetdebatte wieder.

Wenn markige Politiker plötzlich auf runde Tische setzen

Der Kantonsrat hat also den Projektierungskredit für ein neues Gebäude anstelle der ZHB weder gutgeheissen noch abgelehnt, sondern zurückgewiesen. Die Desorientierung war in der Debatte komplett. Der FDP-Sprecher meinte, sie seien nicht absolut für einen Neubau, aber auch nicht grundsätzlich gegen eine Sanierung. Übersetzt heisst das: Die FDP hat nach drei Jahren Diskussion noch keine Meinung. Andere wollen jetzt die Bedürfnisse abklären, ob es eine Bibliothek an diesem Standort brauche und wie die gestaltet sein müsse im Zeitalter elektronischer Medien. Als ob das beim Sanierungsprojekt vor drei Jahren nicht alles bereits abgeklärt worden war. Regierungsrat Marcel Schwerzmann hatte in diesem Punkt einen guten Auftritt und meinte lakonisch, eine Freihandbibliothek müsse wohl in der Nähe der Benutzerinnen sein. Ansonsten liess er sich in seiner Verwaltungsmanier treiben: Was die Regierung will, war nicht zu erfahren, Regierungsrat Schwerzmann wollte einzig einen klaren Auftrag, den er dann ausführen kann. Politische Führung sieht anders aus.

Interessant war der Ruf von bürgerlicher Seite nach einem runden Tisch und ähnlichen Gremien. Nachdem man mit zwei Motionen Aufträge erteilte, soll man jetzt zusammensitzen und die Scherben kitten. Partizipative Entscheide, die Einsetzung runder Tische sind oft sinnvoll, doch in diesem Fall ist diese Forderung Ausdruck der allgemeinen Konfusion und ein Mittel, den Entscheid weiter zu vertragen. Auch hier gilt: Politische Führung sieht anders aus.

Bleibt nur die Möglichkeit, den Entscheid von unserer Seite her zu forcieren: Die Grünen Stadt Luzern machen jetzt vorwärts und starten eine Initiative, die den Abriss der Bibliothek verhindern will. Die StadtluzernerInnen können so im 2014 über den Erhalt der Bibliothek abstimmen, womit ein Neubau definitiv vom Tisch ist. Spätestens dann muss auch der Kantonsrat auf die Sanierungsvariante zurückkommen.

Private vor…

Zwei Parkhäuser am Stadtrand, eine U-Bahn an den Grendel, das wurde heute von Privaten als Projekt zur Entlastung des Schwanenplatzes vorgestellt. Werden die 3500 Parkplätze, die dort geschaffen werden sollen, in der Innenstadt aufgehoben, so könnte das Projekt tatsächlich zu einer Entlastung führen. Ist dies nicht der Fall, pumpt man einfach noch mehr Leute ins Stadtzentrum – ohne positive Wirkung auf den Strassenraum.
Stutzig macht allerdings die Rechnung: 400 Millionen sollen investiert werden, 34 Millionen pro Jahr eingenommen werden und ab dem sechsten Jahr soll gar ein Gewinn resultieren. Um auf diese Einnahmen zu kommen, müssten für jeden Carparkplatz pro Tag 400 Franken Parkgebühren eingenommen werden und von jedem Autoparkplatz 19 Franken. Oder 100 Franken pro Carparkplatz und 24 Franken pro Autoparkplatz. Täglich, 365 mal im Jahr. Ein ambitioniertes Ziel bei der Grösse dieses Parkhauses! Kommt hinzu, dass die 34 Millionen tief angesetzt sind, zwar ergibt sich eine stolze Bruttorendite von 8.5 Prozent – nur muss mit diesem Geld noch eine Bahn betrieben werden, was kostenintensiv ist und wohl auch noch Personal braucht, da schmilzt die Rendite wie am heutigen Tag der Schnee auf dem Titlis.
Da kann man nur sagen: Private vor!

Folgen Sie (für einmal) den Anweisungen der Luzerner Zeitung

Widerwillig hat der Regierungsrat die Botschaft zur Abschaffung der Liegenschaftensteuer ausgearbeitet und unterstreicht nochmals seinen Gegnerschaft. Der Ausfall mehrerer Millionen Franken kann er weiss Gott nicht gebrauchen, auch wenn die Abschaffung erst aufs 2017 kommen soll. Wo wir dann finanziell stehen, das wissen die Götter oder vielleicht auch schon die Geier. Die Aussichten sind mehr als durchzogen und die neuesten Fakten wie etwa der schlechte Rechnungsabschluss 2012 weisen in keine erfreulichere Richtung.

Es gleicht auch einer besonderen politischen Schlaumeierei, den Beschluss zu fassen, in vier Jahren eine Steuer aufzuheben. Einige werden sich denken, dass dann eine neue Legislatur begonnen hat und niemand mehr so genau wissen wird, wer das Loch in den Finanzen verursacht hat. Aber dümmer kann sich die Politik nicht die Hände fesseln als wenn sie Jahre im Voraus dem Staat weitere Steuerverluste programmiert, ohne an die Auswirkungen zu denken.

Richtig ist, dass die Liegenschaftensteuer eine doppelte Besteuerung von Vermögen bedeutet. Schlimm ist dies aber nicht: Wohneigentümer müssen auf Grund verschiedener Erleichterungen einen Teil ihres Vermögens und Einkommens nicht versteuern. Der Eigenmietwert wird tief angesetzt und muss erst noch nicht voll versteuert werden. Neu können Unterhaltskosten erleichtert abgezogen werden. Unterm Strich kommen viele Eigentümerinnen steuerlich besser weg, als wenn sie zur Miete wohnen würden. Und das wiegt die Liegenschaftensteuer bei weitem nicht auf.

Interessant war heute der Kommentar in der Luzerner Zeitung. Er verlangt, dass der Regierungsrat genau aufzeigt, wo überall gespart werden müsste, um das fehlende Geld wieder hereinzuholen. Vielleicht wäre diese Fleissarbeit tatsächlich vor der Abschaffung geschickter als nach der Abschaffung. Auch wenn sie dann hoffentlich für die Katz gewesen ist.

Du böses, böses Formular

Die Luzerner Regierung ist bereit, die Formularpflicht auch in Luzern einzuführen. Ein Mieter soll in Regionen mit Wohnungsnot beim Antritt eines Mietverhältnisses vom Vermieter auf einem Formular mitgeteilt bekommen, wie hoch die Miete war, die der Vormieter bezahlte. Sinn und Zweck ist die Schaffung von Transparenz, eine gewisse abschreckende Wirkung, dass Vermieter bei Neuvermietungen nicht überborden und letztlich erhält der Mieter mit diesem Formular überhaupt erst die Möglichkeit, einen übersetzten Mietzins anzufechten – ohne Formular ist das auf Grund prozessualer Schwierigkeiten fast nicht möglich.

Die Luzerner Zeitung kommentiert nun, dass Formular bringe unnötige Bürokratie gerade für private Vermieter, die sich das Ausfüllen von Formularen nicht geübt seien. Dabei handelt es sich um das übliche Formular, das bereits heute bei jeder Mietzinserhöhung verwendet werden muss. Man muss drei Zeilen ausfüllen: Den bisherigen Mietzins, den neuen und den Grund für die Erhöhung. Dann braucht es noch – welch ein Aufwand, eine Unterschrift und ein Datum. Hat ein Vermieter ein Problem damit, sollte er schleunigst einen Kurs beim Hauseigentümerverband – oder noch besser beim Hausverein – besuchen.

Es fragt sich, weshalb sich die Vermieter gegen diese Transparenz wehren. Sind ihnen die Mietzinsaufschläge bei Neuvermietungen doch etwas unangenehm? Statt über diese Frage zu diskutieren, wird wieder einmal auf das „böse“ Formular eingedroschen, völlig in Unkenntnis, wie minimal der Aufwand für dieses Formular ist.