Energiegesetz verwässert und durchgefallen

Der Kanton Luzern hätte ein neues Energiegesetz erhalten sollen. Schlank als Rahmengesetz konzipiert, nicht gerade mutig, aber mit einigen deutlichen Verbesserungen, so mit einer Pflicht für die Erstellung eines Energieausweises für Gebäude, mit verstärkten Vorschriften im Bereich individuelle Heizkostenabrechnung und auch der Senkung des Verbrauchs der fossilen Brennstoffe.

Mit Anträgen hauptsächlich aus der CVP wurde nun das Gesetz stark verwässert. Der Energieausweis muss nur noch in Liegenschaften mit fünf und mehr Wohnungen erstellt werden, die individuelle Heizkostenabrechnung ebenfalls erst bei grösseren Gebäuden eingeführt werden und das Verbot von Heizungen im Freien wurde aufgeweicht.  All diese Anträge hatten den Geschmack der Schaffung eines Einfamilienhaus- und Immobilienschutzgesetzes, kein Wunder, sitzen sechs von neun Vorstandsmitglieder des Hauseigentümerverbands im Kantonsrat.

Die Anträge der CVP für die Schwächung des Gesetzes wurden zwar angenommen, sie haben dem Gesetz weder inhaltlich noch strategisch geholfen: SVP und FDP haben trotzdem das Gesetz abgelehnt. Die FDP  hat notabene fast geschlossen gegen ihren eigenen Regierungsrat gestimmt. SP und uns Grünen war es nach dieser Unkenntlichmachung des Gesetzes nicht mehr möglich, dem Gesetz zuzustimmen, so dass es prompt klar durchfiel.

Erstes Fazit: Die Energiewende ist noch lange nicht beschlossen und klappt sicher nicht, wenn nur schon die Einführung eines Energieausweises für Gebäude nicht durchkommt.

Zweites Fazit: Die CVP sollte sich überlegen, mit welchen Kräften sie im Energiebereich zusammenarbeiten will. Ihre Verwässerung des Gesetzes um eine bürgerliche Mehrheit zu erhalten, hat sich als Rohrkrepierer erwiesen.

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