Im Januar hat der Kantonsrat aus guten Gründen zwei Punkte in der kantonalen SVP-Asylinitiative für ungültig erklärt. Sie verstossen gegen Bundesrecht, was die SVP leicht vor der Lancierung hätte klären können. Das wurde unterlassen respektive im Kantonsrat beklagten sich Vertreter der SVP, die vorprüfenden Instanzen hätten die SVP nicht auf die Problematik hingewiesen. Diese nehmen heute nur eine formelle Prüfung vor, schauen also, ob der Unterschriftenbogen richtig gestaltet ist. Das SVP-Lamentieren war etwas billig, denn es ist gerade diese Partei, die sich dagegen wehrt, dass Initiativen vor der Lancierung auch auf ihren Inhalt überprüft werden.
Es entbehrt nun auch nicht einer gewissen Ironie, dass die SVP das Bundesgericht anruft, um die Ungültigkeitserklärung rückgängig zu machen. Wie oft hat sich diese Partei gegen den Richterstaat und im besonderen gegen das Bundesgericht gewandt und auf die Pauke gehauen, wenn in Lausanne wieder einmal ein Entscheid gefällt wurde, der auch auf die Politik Auswirkungen hatte? Jetzt plötzlich soll das gleiche Gericht den Entscheid des Kantonsrates rückgängig machen.
Sollte das Bundesgericht allerdings gegen die SVP entscheiden, kann sie ja dann wieder Zeter und Mordio schreien.