Keine Bevorteilung von Immobilienunternehmen

Wer heute ein Grundstück verkauft, kann vielfach einen satten Gewinn einstreichen. Privatpersonen müssen dafür eine Grundstückgewinnsteuer bezahlen. Richtig so – die Allgemeinheit soll an diesen Gewinnen beteiligt werden, schliesslich hat sie mit Strassenbauten oder S-Bahnhaltestellen für diese Wertsteigerung gesorgt.

Verkauft nun ein Unternehmen ein Grundstück, so muss es im Kanton Luzern keine Grundstückgewinnsteuer bezahlen, der Gewinn wird bei der Berechnung der Gewinnsteuer berücksichtigt. Wir wissen aber: Unternehmen können ihre Zahlen so optimieren, dass am Schluss oft kein steuerbarer Gewinn übrig bleibt. Und seit der Halbierung der Unternehmenssteuern bezahlen sie auch auf Grundstückgewinnen nur noch die Hälfte der Steuer. Sie sind gegenüber Privatpersonen privilegiert.

Das ist falsch: Immobilienfonds und andere Anlagekonstrukte kaufen immer grössere Anteile des Immobilienbestands auf und wollen eine möglichst hohe Rendite erzielen. Sie erhöhen die Mietpreise und heizen den Markt an. Weshalb sollten ausgerechnet sie bei der Grundstückgewinnsteuer bevorteilt werden?

Mit einem Vorstoss verlangen wir Grünen die Gleichbehandlung von juristischen Personen und Privatpersonen bei Verkäufen von Liegenschaften. Der Regierungsrat lehnt dies ab – ohne Antwort, wie hoch die Steuerausfälle auf Grund dieses Privilegs sind, rein auf Grund technischer Betrachtungen. Schade: Diese Bevorteilung kommt den Falschen zu Gute.

PS: Bestes Beispiel ist die Mobimo AG mit ihrem Mattenhof-Projekt. Zu günstigem Preis bekommt sie dort Land, profitiert von der Infrastruktur und kann darauf hoffen, dass mit der Entwicklung von Luzern Süd das Grundstück massiv an Wert gewinnt. Verkauft sie es dann in zehn Jahren, so darf sie auf einen hohen Gewinn hoffen. Wenn sie diesen in der gesamten Unternehmensrechnung verschoppt, zahlt sie am Schluss von diesem schönen Gewinn nichts an die Allgemeinheit.

Fahrkostenabzug –ökologisch schlicht falsch

Natürlich – die Reduzierung von Steuerabzügen mitten in einer Spardebatte und auf Grund einer verfehlten TIefesteuerstrategie bei Unternehmen hat einen negativen Beigeschmack. Und der Vorwurf ist naheliegend, dass jetzt ArbeitnehmerInnen und Familien für die Budgetlöcher stopfen müssen. Deshalb verstehe ich den Widerstand gegen die Kürzung des Pendlerabzugs.

Aber – viele Steuerabzüge haben eine verzerrende Wirkung (Personen mit hohen Einkommen profitieren mehr als Personen mit kleineren Einkommen) und sie haben ungewollte Nebenwirkungen. Dazu ist in der Luzerner Zeitung heute ein schönes Beispiel vorgerechnet. An Hand einer Person, die in Romoos wohnt und in Stans arbeitet, wird aufgezeigt, dass diese Person mit einer Begrenzung des Pendlerabzugs statt über 11‘000 Franken Fahrkosten nur noch 3‘000 Franken abziehen kann und deswegen saftig mehr Steuern bezahlen muss. Zweifelsohne, das trifft diese Person.

Nur: Ist es richtig und erwünscht, dass jemand täglich von Romoos mit dem Auto nach Stans pendelt? Und damit die Agglo mitverstopft, einen Ausbau der A2 auf sechs Spuren nötig macht und am Schluss in Stans einen Parkplatz belegt? Und dafür mit einem Steuerabzug belohnt wird? Wäre es nicht sinnvoller, diese Person würde in Wolhusen in den Zug steigen (38 Minuten) oder unterwegs mit jemandem eine Fahrgemeinschaft gründen? Wir diskutieren in letzter Zeit viel über Ökologie, schonenden Ressourcenverbrauch, raumplanerische Ziele, über überlastete Strassen und Dichtestress, der Konsens ist im theoretischen Bereich hoch. Geht es aber in die Praxis, sind selbst kleine Schritte verdammt schwierig umzusetzen.

Aber hallo – wer ist da undemokratisch?

Soeben habe ich von der Idee Seetal elektronische Post bekommen. Obwohl nur zwei Seiten, finde ich sie ziemlich dick. Den Antrag der Verkehrskommission, die Planung an der Talstrasse abzubrechen, wird im Brief als Bevormundung der Bevölkerung betitelt und im Begleitmail steht, mit dem Antrag werde ein politischer und demokratischer Prozess auf undemokratische Art und Weise unterbrochen, weil man der Bevölkerung die Möglichkeit gebe, über das Projekt abzustimmen.

Nichts ist daran undemokratisch, wenn eine vorberatende Kommission und anschliessend das Parlament seine Aufgabe wahrnimmt und innerhalb des Strassenbauprogramms Anträge stellt und diese annimmt oder verwirft.

Ich habe Verständnis, dass Idee Seetal für ihr Projekt nochmals das Fähnli in die Höhe hält, schliesslich hat sie viel Herzblut dafür vergossen. Aber sie sollte nicht ausgerechnet mit dem Vorwurf des undemokratischen Verhaltens um sich werfen. Denn hätte sie selber etwas früher auf die Stimmen aus der Bevölkerung gehört, müsste sie gemerkt haben, dass sie auf ein ganz falsches Pferd setzt.

Schickliches und sinnvolles Ende der Talstrasse

Einstimmig (!) hat die kantonsrätliche Verkehrskommission die Talstrasse quer durchs Seetal beerdigt. Stattdessen schlägt sie Optimierungen entlang des bestehenden Trassees vor. Schön, dass dieses überdimensionierte Projekt nicht weiterverfolgt werden soll – es wird zweifelslos auch in der Kantonsratsdebatte zum Strassenbauprogramm gestrichen. Die Strasse hätte Kulturland verbraucht, nur wenig Verkehr aus den verkehrsgeplagten Dörfern abgezogen und wäre immens teuer geworden.

Der Hauptverdienst an diesem Ergebnis liegt eindeutig bei den GegnerInnen vor Ort. Beharrlich, mit Aktionen und guten Argumenten haben sie gegen diese Strasse gekämpft und wurden gehört. Bravo! Die Grünen haben ihren Anteil dazu beigetragen: Von Anfang an haben wir dieses Projekt bekämpft und auf Alternativen gesetzt, ich bin nun froh um diesen klaren Entscheid.

Zu denken muss der Entscheid jener Parlamentsmehrheit geben, die vor vier Jahren in einer Hauruckübung die Planung der Talstrasse mit einem Kredit beschleunigte. Nur schon für die Planung wurde jetzt viel Geld verlocht – und es gab genug Stimmen, die davor gewarnt hatten. Zu denken muss der Entscheid aber vor allem dem Regionalen Entwicklungsträger Idee Seetal geben. Noch zwei Tage vor der Kommissionssitzung setzte er sich – sympathisch mit drei Äpfeln – bei den Kommissionsmitgliedern dafür ein, dass die Talstrasse sogar nochmals vorgezogen werde. Idee Seetal ist ganz offensichtlich zu wenig nah bei der eigenen Bevölkerung und setzte sich (mit welcher Legitimation?) für ein Projekt ein, das vor Ort bekämpft wurde.

FDP biedert sich rechtaussen an

In der heutigen Sonntagspresse findet sich ein ganzseitiges Inserat der FDP Schweiz. Unter dem Titel „Die FDP nimmt Stellung. Heute zum Thema Asyl“ schreibt die FDP, es sei zu akzeptieren, dass das Volk die Einwanderung beschränken wolle. Die Behörden hätten schon längst handeln können und auch die Zuwanderung geschickt steuern können. Dann werden diverse Verschärfungen im Asylbereich aufgezählt, die vom Parlament genehmigt seien, aber nicht umgesetzt seien. Das ganze wird mit einem Bild karikiert, auf dem ein Beamter schlafend vor einem Pult sitzt.

Das Inserat ist total daneben:

  • Erstens suggeriert es, dass am 9. Februar die Stimmbevölkerung über die Asylpolitik abgestimmt hätte,  was eine Verdehung ist.
  • Zweitens erweckt es den Anschein, dass mit einer strengeren Asylpolitik die Masseneinwanderungsinitiative abgelehnt worden wäre.  Die FDP schiebt galant – oder eher ziemlich ungalant – die Verantwortung für das Desaster in der Europapolitik an Bundesrätin Simonetta Sommaruga weiter.
  • Dritten lässt es völlig ausser Acht, dass gewisse Entscheide des Parlaments kaum umsetzbar sind, zum Teil auch davor gewarnt wurde.
  • Vierstens ist schlicht falsch, auf Grund der Asylpolitik darauf zu schliessen, man hätte die Zuwanderung schon längst steuern können. Was hat die Asylpolitik mit der Personenfreizügigkeit zu tun?
  • Viertens ist die Bildsprache mit den faulen Beamten völlig auf SVP-Linie.

Die FDP würde sich gescheiter mit klugen Vorschlägen, wie es in der Europapolitik weitergehen soll, hervortun, als sich auf diese Art aus der Verantwortung zu stehlen.

Luzerner Spitäler: Die Freiheit, langsamer statt schneller zu sein

Heute war zu lesen, dass das Luzerner Spitalzentrum für 900 Millionen Franken bis 2030 neu gebaut werden soll. Gut soweit, der Bedarf ist schon lange ausgewiesen. Die Ankündigung dieser Investition ist aber doch auch der richtige Moment, um zurückzublicken. 2010 hat die Stimmbevölkerung der Übertragung der Spitalbauten an die Spitäler zugestimmt und damit die Mitsprache des Kantons bei der Planung der Spitalbauten empfindlich zurückgestutzt. Hauptargument war im Abstimmungskampf, dass die Spitäler mehr unternehmerische Freiheiten haben müssten. In der dazugehörigen Botschaft hatte der Regierungsrat als Zusammenfassung eines Berichts einer Arbeitsgruppe geschrieben: Die Unternehmen würden flexibler, sie würden wettbewerbsfähiger und könnten schneller und bedarfsgerechter handeln.

So wird nun die Erstellung des neuen Spitalzentrums auf das Jahr 2030 angepeilt. Komisch nur, dass im Planungsbericht aus dem Jahr 2007 – damals von vom Kanton erstellt – zum Investitionsbedarf an den Spitälern noch von einer Fertigstellung des Spitalzentrums im Jahr 2021 ausgegangen wurde. Ach ja, und das sanierte Spital Wolhusen würde in einem Jahr eingeweiht. Der Neubau soll nun 2019 fertig werden.

Auch wenn der Kanton selber bauen würde, so würden nicht alle Termine gemäss Planung eingehalten – klar. Aber soll mir niemand sagen, der Spitalrat sei jetzt tiffiger gewesen als es der Kanton wäre.

Wie die CVP die Akzeptanz anderer KandidatInnen prüft.

Gestern hat die Parteileitung der CVP mitgeteilt, dass sie mit ihrer Bisherigen Guido Graf und Reto Wyss für die Regierungsratswahlen antritt. Soweit, so erwartet. Interessant war die Feststellung des Parteipräsidenten Pirmin Jung: Sollte nach dem ersten Wahlgang eine «unerfreuliche Situation für den Kanton Luzern entstehen», so wolle sich die CVP alle Optionen offen halten. Und gemäss zentralplus: Was «unerfreulich» aus CVP-Sicht heisst, müsse die Parteileitung analysieren. Pirmin Jung: «Das wäre für uns zum Beispiel der Fall, wenn Leute mit wenig Akzeptanz in der Bevölkerung gewählt würden.» Oder die Wahl sehr knapp sei. Die CVP könne auch einen eigenen dritten Kandidaten bringen, stand dann noch in der Luzerner Zeitung.

An sich könnte man denken, dass die Akzeptanz von Kandidierenden gerade durch eine Wahl festgestellt wird. Wie sollte die Wahl von jemandem zustande kommen, der oder die auf keine Akzeptanz stösst? Oder geht es eher darum, dass aus Sicht der CVP neugewählte RegierungsrätInnen zur Ausübung ihres Amtes die Akzeptanz der Christlichdemokraten benötigen?

Gut aber, dass die CVP den Wahlausgang für offen hält und in Varianten denkt. Das bringt Spannung in den Wahlkampf.