Keine Bevorteilung von Immobilienunternehmen

Wer heute ein Grundstück verkauft, kann vielfach einen satten Gewinn einstreichen. Privatpersonen müssen dafür eine Grundstückgewinnsteuer bezahlen. Richtig so – die Allgemeinheit soll an diesen Gewinnen beteiligt werden, schliesslich hat sie mit Strassenbauten oder S-Bahnhaltestellen für diese Wertsteigerung gesorgt.

Verkauft nun ein Unternehmen ein Grundstück, so muss es im Kanton Luzern keine Grundstückgewinnsteuer bezahlen, der Gewinn wird bei der Berechnung der Gewinnsteuer berücksichtigt. Wir wissen aber: Unternehmen können ihre Zahlen so optimieren, dass am Schluss oft kein steuerbarer Gewinn übrig bleibt. Und seit der Halbierung der Unternehmenssteuern bezahlen sie auch auf Grundstückgewinnen nur noch die Hälfte der Steuer. Sie sind gegenüber Privatpersonen privilegiert.

Das ist falsch: Immobilienfonds und andere Anlagekonstrukte kaufen immer grössere Anteile des Immobilienbestands auf und wollen eine möglichst hohe Rendite erzielen. Sie erhöhen die Mietpreise und heizen den Markt an. Weshalb sollten ausgerechnet sie bei der Grundstückgewinnsteuer bevorteilt werden?

Mit einem Vorstoss verlangen wir Grünen die Gleichbehandlung von juristischen Personen und Privatpersonen bei Verkäufen von Liegenschaften. Der Regierungsrat lehnt dies ab – ohne Antwort, wie hoch die Steuerausfälle auf Grund dieses Privilegs sind, rein auf Grund technischer Betrachtungen. Schade: Diese Bevorteilung kommt den Falschen zu Gute.

PS: Bestes Beispiel ist die Mobimo AG mit ihrem Mattenhof-Projekt. Zu günstigem Preis bekommt sie dort Land, profitiert von der Infrastruktur und kann darauf hoffen, dass mit der Entwicklung von Luzern Süd das Grundstück massiv an Wert gewinnt. Verkauft sie es dann in zehn Jahren, so darf sie auf einen hohen Gewinn hoffen. Wenn sie diesen in der gesamten Unternehmensrechnung verschoppt, zahlt sie am Schluss von diesem schönen Gewinn nichts an die Allgemeinheit.

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