Im Trippelschritt zur Sanierung

Heute hat der Kantonsrat ein Postulat von mir zur raschen Sanierung der ZHB teilweise überwiesen. Teilweise, weil CVP und der zustimmenden Teil der FDP nochmals genauer hinschauen wollen, welche Teile der vor vier Jahren beschlossenen Sanierungsvorlage überarbeitet werden müssen. Damit kann ich gut leben und war mit der teilweise Erheblichkeitserklärung einverstanden. Es hat mich gefreut, dass insbesondere die CVP den überdeutlichen Entscheid der Luzerner Stimmbevölkerung akzeptiert und sich nicht weiter gegen eine Sanierung sperrt.

Uneinsichtig zeigte sich dagegen die SVP, die sonst Volksentscheide immer so hoch hält. Sie fand, es habe nur die Stadtluzerner Bevölkerung ja gesagt, aber nicht die Kantonsbevölkerung. Und vermischt damit die Rollen. Denn die Stadtbevölkerung kann via Zonenplanung jedem Grundeigentümer und somit auch dem Kanton als Eigentümer der ZHB den Ausbau eines Gebäudes untersagen oder ihm besondere Auflagen machen. Und ebenso wollte der FDP-Sprecher auf Zeit spielen und noch ganz viele Fragen abklären. Als ob die Gegner einer Sanierung jetzt nicht vier Jahre lang jeden Kieselstein im Vögeligärtli gewendet hätten um noch ein Argument für einen Neubau zu finden.

Dem zu Trotze hat sich ein sehr klare Mehrheit des Kantonsrats dafür ausgesprochen, die Sanierung anzupacken. Gut so!

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