Richtiges Projekt – Finanzen bleiben offen

Ich habe für den VCS die untenstehende Mitteilung zum Planungsbericht Durchgangsbahnhof verfasst. Kurz: Am Bericht selber ist wenig auszusetzen, die Auslegeordnung ist sehr nützlich. Nur muss jetzt auch auf finanzieller Seite der Tatbeweis für den öV-Ausbau erbracht werden. Sonst entsteht zu wenig Druck zu Gunsten des Durchgangsbahnhofes.

Planungsbericht Durchgangsbahnhof Luzern

Luzern, 28. September 2015

Der Planungsbericht zum Durchgangsbahnhof schafft eine gute Grundlage für die Realisierung des Projektes.Entschieden wird in Bern, aber die Zentralschweiz kann und muss Ernsthaftigkeit an den Tag legen. Auch mit einem Konzept zur Vorfinanzierung des Bahnhofs und mit genügend Finanzen für den öffentlichen Verkehr.

Der Planungsbericht Durchgangsbahnhof schafft eine gute Grundlage für die Realisierung des Projektes. Insbesondere hilft die Darstellung der verschiedenen Projekte mit einer guten und nötigen Vergleichbarkeit, um den Nutzen des gewählten Projektes klar zu machen: Nur mit einem Durchgangsbahnhof kann längerfristig die nötige Kapazitätserweiterung und die Neuorganisation des Regionalverkehrs gelingen.

Der Regierungsrat legt im Bericht richtig dar, dass auf Grund der neuen Aufgabenteilung durch FABI der Bund für die Planung und Realisierung des Durchgangsbahnhofs verantwortlich ist. Der Kanton und die Zentralschweiz sind damit aber nicht aussen vor: Nur mit genügend Druck und Begleitung des Projektes bestehen Chancen für eine Realisierung innert nützlicher Frist – die Konkurrenz ist gross und andere Regionen machen ebenfalls vorwärts.

Ein wichtiges Argument für den Durchgangsbahnhof sind die Passagierzahlen beim öffentlichen Verkehr. Benutzen täglich mehr Personen den öffentlichen Verkehr, so werden die Passagierzahlen schneller einen Ausbau im Raum Luzern rechtfertigen. Hier müssen Regierungsrat und Parlament Farbe bekennen. Die Beiträge für den öffentlichen Verkehr müssen erhöht und nicht gekürzt werden, damit das öV-Wachstum neue und dichtere Verbindungen rechtfertigt. Im Budget 2015 wurden hohe Beträge beim öV gekürzt – dies darf 2016 nicht wieder vorkommen.

Ebenfalls muss der Regierungsrat zur Vorfinanzierung konkreter werden. Der Bericht zeigt auf, dass ein Durchgangsbahnhof erst weit nach 2030 eröffnet werden kann. Der Kanton kann die Frist verkürzen, in dem er eine Vorfinanzierung leistet. Gleichzeitig kann er mit einem Beschluss zu einer Vorfinanzierung auch die Ernsthaftigkeit unterstreichen. Doch in diesem Bereich bleibt der Planungsbericht vage und erklärt nur, wie die Vorfinanzierung technisch funktionieren würde. Das reicht nicht.

 

Weitere Informationen: VCS-Sektion Luzern, Michael Töngi, Präsident, 079 205 97 65

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