Unternehmen an den öffentlichen Aufgaben beteiligen

Der regierungsrätliche Gegenvorschlag zu unserer Initiative für faire Unternehmenssteuern wärmt einen Vorschlag auf, den die Regierung bereits 2014 machte. Die vorgeschlagene Mimimalsteuer für Unternehmen wurde von einer Parlamentsmehrheit aber abgelehnt und sie, wie eine weitere Massnahme, können die Steuerausfälle nicht wettmachen.

Wenn die bürgerliche Ratsmehrheit unzverroden an der Tiefsteuerstrategie für Unternehmen festhalten will – und das wurde schon heute in der Zeitung überdeutlich – so wäre es an der Zeit, genereller über die Beteiligung von Unternehmen an den gesellschaftlichen Aufgaben nachzudenken. Denn: Immer weniger Gemeinden haben noch Interesse, Unternehmen anzusiedeln, wenn diese nur Kosten aber keinen Nutzen für sie bringen – und zusätzlich hatten wir in den letzten 15 Jahren eine Umverteilung bei den Steuern von Unternehmen hin zu natürlichen Personen erlebt.

Mit einer Änderung im öV-Gesetz hat der Kantonsrat im letzten Herbst einen anderen Weg vorgezeichnet. Bauten und Anlagen mit grossem Verkehrsaufkommen können zur Finanzierung eines öV-Angebots miteinbezogen werden. Für einen brauchbaren Gegenvorschlag sollte man in diese Richtung weiterdenken: Betriebe sollen sich verstärkt an Infrastrukturaufgaben beteiligen und Aufgaben übernehmen müssen, die sie heute teilweise freiwillig erbringen, teilweise aber eben auch nicht. Ich denke da an Kinderbetreuungsstätten oder Aufgaben im Integrationsbereich.

Bereits heute versuchen Gemeinden, vor allem im Infrastrukturbereich, von Unternehmen eine Kostenbeteiligung zu erwirken. Wenn es nicht um die üblichen Perimeterbeiträge geht, fehlt ihnen dazu die Rechtsgrundlage.

Die Erhöhung der Unternehmenssteuern ist für die finanzielle Gesundung des Kantons wichtig. Wer sie nicht will, muss andere Wege aufzeigen, wie nebst Einsparungen auch die Einnahmen erhöht werden können.

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