Luzerner Gesetze: Alle sind gleich, aber gewisse noch etwas gleicher

Auch im übelsten finanziellen Durschütteln unseres Kantons will die Regierung die Leitplanken der Rechtsstaatlichkeit einhalten. Und will für 2017 und 2018 nur Abbaumassnahmen ergreifen, die keine Gesetzesänderung benötigen, da solche mit parlamentarischem Prozess, Vernehmlassungen und soweiterundsofort frühestens 2019 in Kraft sein könnten. Es ist ja auch nicht falsch, wenn sich die Luzerner Regierung, wenn auch nicht an Versprechen, so doch an Gesetze hält.

Allerdings: So unglaublich ernst nimmt es der Regierungsrat nicht mit seiner Ankündigung. Droht er doch, sollte das Parlament die Schuldenbremse nicht lockern, so würden Natur- und Historisches Museum 2018 geschlossen. Beide Museen sind aber im Kulturförderungsgesetz verankert. Und haben gemäss ihrem Reglement umfangreiche Aufgaben, die nicht nur darin bestehen, das Museum offen zu halten, sondern auch im Bereich Sammlung, Konservierung und Darstellung der gesammelten Objekte.

Man fragt sich, ob die gesetzliche Schuldenbremse mehr wert ist als das Kulturförderungsgesetz. Mit einem Strich kann man anscheinend Museen schliessen, Sammlungen in Luft auflösen und dazu noch Angestellte vor die Türe setzen.

Und auch wenn es nicht so heftig kommt: Die vom Regierungsrat angestrebte Fusion oder Kooperation mit dem Gletschergarten auf 2018 bräuchte wohl ebenfalls eine Gesetzesänderung, steht doch heute im Gesetz: „Der Kanton führt das Historische Museum und das Natur-Museum.“ Auf Anfang 2018 ist das sicher nicht machbar – ein Prüfbericht wurde auf diesen Herbst in Aussicht gestellt. Doch gemäss Plänen der Regierung sollen die Gelder für das Natur-Museum bereits auf das nächste Jahr um die Hälfte gekürzt werden.

Fast ist man versucht sich mit dem Bild im Gletschergarten zur Eiszeit zu trösten – irgendeinmal ist jede Luzerner Finanzdebatte vorbei.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert