Misstrauen und Missbrauchsbewirtschaftung

An meinem ersten Tag im Rat behandelte der Nationalrat eine Vorlage zur Überwachung von Versicherten. Nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte musste eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, sie fehlte bisher. Ich stehe Observationen skeptisch gegenüber, wir haben ein eingespieltes Verfahren zu Bestimmung, wer Anrecht auf Sozialversicherungsbeiträge wie die IV hat, das Verfahren wurde laufend verschärft.

Über eine Überwachung kann diskutiert werden, wenn ganz klare Vorgaben eingehalten bleiben. Rechtstaatlichkeit steht im Vordergrund und der Schutz der Privatsphäre. Durchgesetzt haben sich – leider mit klaren Mehrheiten – die Hardliner. Eine Überwachung kann eine Sachbearbeiterin oder -bearbeiter anordnen, es gibt keine Beschwerdemöglichkeit, überwacht können auch Privatgrundstücke werden und wenn man Pech hat und im Parterre wohnt, dann kann auch gleich noch die Wohnung überwacht werden. Zusätzlich ist auch eine GPS-Überwachung erlaubt: Mit einem Sender, zum Beispiel am Auto montiert,  kann grad noch Tag und Nacht mitverfolgt werden, wo sich jemand bewegt.  Nicht umsonst titelten Zeitungen: „IV-Bezüger sollen strenger überwacht werden als Terrorverdächtige“.  Denn: Selbst der Geheimdienst braucht für eine Überwachung eine gerichtliche Genehmigung.

Missbrauch gibt es in jedem System und es braucht stets Mittel zur Bekämpfung von Missbrauch. Das gehört zum Setting mit geeigneten Mittel und Verhältnismässigkeit.  Die Debatte hinterliess aber den Eindruck, dass es nicht nur um Missbrauchsbekämpfung geht, sondern auch um eine Beackerung der Missbrauchsdebatte.

Wichtiger wäre es, über die Probleme, über den Abbau bei der Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe zu sprechen. Wobei mir auch da nichts Gutes schwant: Die Missbrauchsdebatte schafft die Grundlage für weiteren Abbau.

 

 

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