Wer heute ein Gebäude energetisch saniert, bekommt Fördergelder. Das System hat seine Tücken, da die Fördergelder unabhängig von sozialen und ökonomischen Leitplanken ausbezahlt wird. Will heissen: Geld bekommen auch alle, die ihren Mietern vor der Sanierung kündigen und nachher die Wohnungen auf Marktniveau weitervermieten. Und die Subvention wird ebenfalls ausbezahlt, wenn der Mietzinsaufschlag missbräuchlich hoch ist. Der Staat hält sich nobel zurück und kontrolliert die Aufschläge nicht, obwohl der Sinn der Subvention an die Vermieterinnen und Vermieter doch gerade darin liegt, Sanierungen erschwinglich zu machen. Nicht nur für die Besitzer, sondern auch für die Mieter…Der Tagi und andere Medien haben heute darauf hingewiesen.
Fördergelder können eine wichtige Hilfe sein, um Mietzinsaufschläge abzufedern. Dafür müssen aber die Bestimmungen richtig sein: Das Parlament hat es mit der Revision des CO2-Gesetzes in der Hand, hier einige Fragen zu klären. Es sollte einleuchten, dass in Gebieten mit hohen Mieten und hohen Investitionen, die zu Leerkündigungen führen und zu massiven Mietzinserhöhungen, Fördergelder einseitig den Eigentümern zu Gute kommen und die Mieterinnen und Mieter leer ausgehen. Also: Keine Fördergelder, wenn den Mietenden auf Grund der Sanierung gekündigt wird und eine Kontrolle des Mietzinsaufschlags durch die Schlichtungsbehörden.
Der heutige Zustand ist stossend. Vor allem – und das wird oft vergessen – weil die CO2-Abgabe, aus welcher die Fördergelder stammen, via Heizkosten von den Mieterinnen und Mietern bezahlt werden.