Heute erschien die Antwort auf meine erste Interpellation. Dabei habe ich die grossen Unterschiede bei der Beherbergung, Ausbildung und finanzielle Ausstattung von jugendlichen unbegleiteten Asylbewerbern thematisiert. Grund waren auch die Probleme im Kanton Luzern, wo sich Jugendliche beschwerten, dass ihnen zu wenig Mitsprache gewährt würde.
Die Antwort des Bundesrates ist weder wahnsinnig erstaunlich, sie ist aber obendrein auch nicht gerade erhellend. Der Bundesrat verweist auf die Kompetenzverteilung, wonach die Sozialhilfe Sache der Kantone sei und die Unterbringung der AsylbewerberInnen unter diese Kategorie falle. So gebe es auch nix mitzureden für den Bund.
Bereits Anfang 2015 kritisierte ein Ausschuss der Vereinten Nationen im Schlussbericht zur Kinderrechtskonvention mehrere Bereiche, gerade auch in Fragen des Einbezugs und der Stärkung der Kinder. Das einzig konkrete, was der Bundesrat nun in Aussicht stellt, ist ein Befinden über die Umsetzungsstrategie zu den Empfehlungen – bis Ende 2018.
Die politischen Mühlen mahlen langsam. In gewissen Bereichen gilt dies besonders.