Bypass: Grundlagen oder Haltung veraltet?

Am Freitag hat der Bundesrat die Botschaft zum nächsten Ausbauschritt der Autobahnen verabschiedet. Erwartungsgemäss gibt er grünes Licht für den Bau des Bypasses in Luzern. Er ist mit Abstand der grösste Brocken in der beschlossenen Liste. Mit keinem Wort erwähnt der Bundesrat die Spange Nord, denn er wird wissen, dass sie am Widerstand der Bevölkerung scheitern wird.

Bis anhin aber war es der Bund, der eine Spange Nord verlangte. Und fast meint man beim Lesen der Botschaft, er habe zu wenig Zeit gehabt, diese Haltung zu revidieren und den Bypass ohne Spange Nord zu prüfen und zu begründen. Denn weiterhin lautet die Begründung für den Bypass, dass er eine positive Wirkung habe, weil Verkehr vom nachgeordneten Strassennetz auf die Nationalstrassenabschnitte verlagert werde. Das alles ist die übliche Argumentation der Zwillinge Bypass und Spange Nord (wir saugen Verkehr via Spange Nord aus der Stadt auf die Autobahn). Soweit ich den Überblick habe, gibt es auch keine neue Kosten-Nutzen-Analyse. Die bestehende aus dem Jahr 2016 hat explizit den Bau der Spange Nord in die Auswertung miteinbezogen.

Was heisst das nun? Wird der Bypass gebaut, ohne Entscheid zur Spange Nord abzuwarten? Hält der Bund weiter an dieser Verknüpfung fest? Wie hält es der Bund mit Analysen und Grundlagenpapiere, wenn diese von anderen Voraussetzungen ausgehen? Sind Kosten-Nutzen-Analysen eher ein Beschäftigungsprogramm für Ingenieurbüros oder doch ernsthafte Grundlagen?

Fragen für die Kommissionsarbeit

 

 

 

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