Heute erschien der Bericht einer Arbeitsgruppe zur Thematik 5G. Eine allererste Durchsicht zeigt: Viel Neues bringt der Bericht nicht – doch die Mobilfunkanbieter dringen gemäss Bericht ein weiteres Mal auf eine (je nach Variante starke) Erhöhung der Grenzwerte. Status quo? Nein, es stehen grosse Herausforderungen an.
· Die verbrauchte Datenmenge im Mobilfunk nimmt rasant zu. Nicht etwa, um ein paar Emails unterwegs herunterzuladen oder eine Fahrplan-App zu konsultieren. Hauptursache ist das Streamen von Filmen, und das nicht unterwegs, sondern zu Hause.
· Es gibt eine Tendenz bei den Mobilfunkanbietern, auf den Mobilfunk statt auf kabelbasierte Verbindungen zu setzen. Schnelle Verbindungen durch die Luft sollen den Infrastrukturausbau ins Haus unnötig machen – sind aber vor allem günstiger und versprechen deshalb mehr Rendite.
· Gemäss Bericht sollen adaptive Antennen weniger Strahlung verursachen. Sie strahlen wie Scheinwerfer in die gewünschte Richtung. Bei Vollauslastung bestehen aber Befürchtungen, dass dies nicht mehr zutrifft, sondern im Gegenteil zu neuen gesundheitlichen Gefahren führt.
· Auch fast ein Jahr nach Einführung des 5G Standards, acht Monate nach der Verordnungsänderung zu adaptiven Antennen fehlen noch immer die Vollzugshilfen des Bundes für die Kantone, um die Strahlung dieser neuen Antennen korrekt und einheitlich messen zu können. Ist das die richtige Reihenfolge für die Einführung neuer Standards?
· Forschung wird nach wie vor auf die thermischen Auswirkungen von Mobilfunkt betrieben. Wie stark erwärmt sich das Gewebe und kann dies zu Schäden führen? Es gibt aber in Studien Nachweise, dass auch andere Effekte eintreten, wie eine Veränderung der Hirnströme, ein erhöhtes Hirntumorrisiko, Verschlechterung der Spermienqualität oder eine Beeinflussung von Zellvorgängen.
· Bereits wird über die Einführung von neuen, höheren, Frequenzen im Millimeterbereich gesprochen. Die Forschung zu den Auswirkungen ist zu wenig fortgeschritten,
Das alles heisst: Das Vorsorgeprinzip muss konsequent angewandt werden. Wir können das über Vorschriften stärken oder als Eigner der Swisscom durchsetzen.
· Keine Erhöhung der Grenzwerte, auch nicht durch die Hintertür durch „kreative“ Änderungen der Berechnungsart.
· Priorität eines kabelbasierten Netzes und eine Trennung von Aussen- und Innenbereiche oder Einsatz von Kleinstfunkzellen wie in St. Gallen.
· Keine neue Lizenzen im Bereich der Millimeterwellen vor einer grossflächigen Forschung zu den Auswirkungen