Vereinfachung des Steuersystems

Diese Woche habe ich einen Vorstoss eingereicht, der die Abschaffung der Steuerabzüge verlangt. Der Kanton soll beim Bund aktiv werden, damit im Steuerharmonisierungsgesetz und Gesetz zu den direkten Bundessteuern sämtlich Steuerabzüge abgeschafft werden. Für Erziehungsberechtigte und für die Altersvorsorge sollen separate Lösungen gesucht werden.
Erstmals wurde im Zusammenhang mit dem Bausparen in einer Volksabstimmung breit über Sinn und Unsinn von Steuerabzügen diskutiert. Steuerabzüge kommen hautpsächlich Besserverdienenden zu Gute (logisch auf Grund der Progression) und sie sind oft nicht zielführend. Man will etwas fördern, schafft einen Steuerabzug – weil das vordergründig nichts kostet – und hat am Schluss aber oft einen erbärmlichen Wirkungsgrad. Das haben verschiedene Studien gezeigt, wurde auch schon in Parlamenten diskutiert, noch nie aber in einer breiteren Öffentlichkeit.
Beim Bausparen hat sich gezeigt, dass viele Personen nicht an die positive Wirkung von Steuerabzügen als Lenkungsmassnahme oder Förderinstrument glauben. Viele Steuerabzüge können nur Steuerpflichtige machen, die überhaupt über ein gewisses Einkommen verfügen und sich oft gut zu helfen wissen (siehe Abzüge Weiterbildungskosten: man lernt noch eine Fremdsprache und kann das am Schluss erfreulicherweise bei den Steuern abziehen). Und viele Steuerabzüge haben nicht die Wirkung, die erhofft wurde (siehe Abzüge für energetische Gebäudeinvestitionen (ausser Luzern), dort haben Studien geradezu niederschmetternde Resultate gebracht).
Heute machen die Steuerabzüge rund einen Drittel des Bruttoeinkommens aus. Müsste dieses Geld versteuert werden, ergäben sich massive Mehreinnahmen für den Staat. Das soll nicht sein, respektive ist nicht Sinn und Zweck dieser Diskussion hier. Mittels Steuersenkungen für alle oder noch besser über Anpassungen beim System (zum Beispiel hohe Freibeträge für Familien) kann dieses Geld wieder rückverteilt werden.
Ich freue mich auf diese Diskussion und ein lebhaftes Argumentieren.

Die Steuerzahler als Marktteilnehmer

Im neuesten Steuer Bulletin des Kantons raisoniert Felix Muff, Leiter der Dienststelle Steuern, über die Pauschalbesteuerung. Er hält zu den Steuern allgemein den denkwürdigen Satz fest: „Bevor wir ein Angebot voreilig aufgeben, müssen wir die möglichen Verhaltensmuster des Markts, der Ausweichszenarien der Kunden sowie die Ausgangslage unserer Standortkonkurrenten in unsere Entscheidungsfindung mit einbeziehen.“
Aha. Wir Steuerzahler befinden uns auf einem Markt und – wie schön – wir sind Kunden. Ich meinerseits habe aber von dieser Stellung als Kunde noch nicht viel gemerkt und fühle mich höchstens einem Marktmonopol ausgesetzt – dem Staat.
Von Markt kann nur die Rede sein bei jenen Personen, die ohne Rücksicht auf familiäre Bindungen, auf Arbeitsplatz und weiteren Interessen ihren Wohnsitz – möglichst noch international – hin- und her verlegen können.
Der Kanton Luzern würde gut daran tun, die Finger von einem Markt zu lassen, von dem Otto Normalverbraucher, der bieder-brav auf Grund eines Lohnausweises und einer Steuererklärung seine Steuern begleichen muss, nichts, aber auch gar nichts hat.

Wohneigentumsbesteuerung: Sie sind so frei – wählen Sie ihre Steuer selber…

Der Nationalrat hat gestern der Initiative des Hauseigentümerverbands „Sicheres Wohnen im Alter“ zugestimmt. Sie möchte, dass RentnerInnen neu selber wählen können, ob sie wie bisher einen Eigenmietwert (plus alle Abzugsmöglichkeiten) versteuern müssen oder ob sie zu einem System ohne Eigenmietwert (aber immer noch gewissen Unterhaltskostenabzügen) wechseln möchten. Der Grund für dieses à-la-carte-Steuersystem ist simpel: WohnungseigentümerInnen sollen je nach Situation das grad beste Steuermodell für sich wählen können. Kaufen sie ein Haus und sind hoch verschuldet, so lohnt es sich steuerlich, wenn sie einen moderaten Eigenmietwert versteuern und dafür alle Hypozinsen etc abziehen können. Haben sie im Alter das Haus abbezahlt, lohnt sich dagegen die neue Methode.
Wenn schon müsste man den Systemwechsel vollständig vollziehen, also für alle und ohne weitere Abzugsmöglichkeiten. Das wollte der Nationalrat offensichtlich nicht: Denn dies hätte – wie jede normale Reform – Gewinner und aber auch Verlierer gebracht.
Das neue Wahlsystem bei den Steuern für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe wäre einzigartig, es gibt zwar auch sonst im Bereich von Pauschalen und konkreten Kosten einige Wahlmöglichkeiten im Steuerrecht, die stehen aber allen offen.
Bereits heute verzichtet der Bund dank den grosszügigen Abzugsmöglichkeiten bei der Wohneigentumsbesteuerung auf Einnahmen von rund 500 Millionen Franken – und dies jährlich. Bei den Kantonen werden diese Einnahmenausfälle in die Milliardenhöhe gehen. Es ist zu hoffen, dass die kommende Volksabstimmung eine Diskussion in Gang bringt, ob diese steuerliche Besserstellung der WohneigentümerInnen tatsächlich noch weiter ausgebaut werden soll.