Feriennachlese I : Graf füllt wieder mal das Sommerloch

Regierungsrat Gudio Graf hats wieder gemacht. Mit einer gezielten Aktion – der Veröffentlichung eines regierungsrätlichen Briefs an Bundesrätin Simonetta Sommaruga – hat er sich als Hardliner und Durchgreifer im Sommerloch in Szene gesetzt. Die Masche ist bekannt. Graf  hat zum Beispiel auch den Sommer 2012 mit seinen mehr oder weniger sinnvollen Vorschlägen für eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden gefüllt. Die Luzerner Zeitung nahms gerne auf.

Zum jetzigen Brief wurde viel Richtiges gesagt. Grafs Populismus wird leider trotzdem funktionieren. Ob es allerdings gescheit ist, wenn ein Magistrat seine Politik aus seiner Beobachtung ableitet, „dass die Bevölkerung je länger, desto weniger Verständnis für die Asylpolitik“ habe (Zeitung von heute), finde ich fragwürdig. Denn SEINE Aufgabe wäre es, dieser Bevölkerung nicht nur zuzuhören, sondern auch Erklärungen für sein Handeln zu liefern. Wer sich in der Politik nur nach denen richtet, die am lautesten rufen, ist fehl am Platz.

Das Erklären ist ihm aber anscheinend lästig. Oder zu schwierig. Wir haben heute zu wenig Plätze für die Unterbringung von Asylsuchenden. Letzten Herbst erhielten wir eine Botschaft zum Bau eines Zentrums im Eichwäldli. Die Botschaft wurde kurz darauf wieder zurückgezogen mit der Begründung, es habe jetzt doch genügend andere Plätze. Wenn jetzt der gleiche Regierungsrat jetzt hilferufend Plätze sucht, dann hat er einfach falch gefurwercht. Er sollte das Sommerloch nutzen, um selber über die Bücher zu gehen, statt Briefe zu veröffentlichen.

Ach ja, neben der offiziellen Begründung für den Rückzug der Botschaft gab es noch einen Brief des Gewerbeverbands, der sich eine Asylunterkunft in Sichtweite seines Sitzes nicht vorstellen konnte.

Die SVP holt Hilfe beim Richterstaat

Im Januar hat der Kantonsrat aus guten Gründen zwei Punkte in der kantonalen SVP-Asylinitiative für ungültig erklärt. Sie verstossen gegen Bundesrecht, was die SVP leicht vor der Lancierung hätte klären können. Das wurde unterlassen respektive im Kantonsrat beklagten sich Vertreter der SVP, die vorprüfenden Instanzen hätten die SVP nicht auf die Problematik hingewiesen. Diese nehmen heute nur eine formelle Prüfung vor, schauen also, ob der Unterschriftenbogen richtig gestaltet ist. Das SVP-Lamentieren war etwas billig, denn es ist gerade diese Partei, die sich dagegen wehrt, dass Initiativen vor der Lancierung auch auf ihren Inhalt überprüft werden.

Es entbehrt nun auch nicht einer gewissen Ironie, dass die SVP das Bundesgericht anruft, um die Ungültigkeitserklärung rückgängig zu machen. Wie oft hat sich diese Partei gegen den Richterstaat und im besonderen gegen das Bundesgericht gewandt und auf die Pauke gehauen, wenn in Lausanne wieder einmal ein Entscheid gefällt wurde, der auch auf die Politik Auswirkungen hatte? Jetzt plötzlich soll das gleiche Gericht den Entscheid des Kantonsrates rückgängig machen.

Sollte das Bundesgericht allerdings gegen die SVP entscheiden, kann sie ja dann wieder Zeter und Mordio schreien.