Systemwechsel Wohneigentumsbesteuerung: Keine Schlunggs!

Die ständerätliche Kommission nimmt einen neuen Anlauf zur Abschaffung des Eigenmietwerts und hat gestern ihre Eckpunkte dazu veröffentlicht. Sie machen total misstrauisch, ob nach x-Anläufen jetzt eine vertretbare Variante entsteht.

Richtig ist: Der Eigenmietwert ist zwar steuersystematisch richtig, aber er ist schwer erklärbar und hat zu massiven Steuerschlupflöchern geführt. Indirekte Amortisation via dritte Säule, geschickt verteilte Unterhaltsarbeiten und Senkungen bei den Steuerwerten führten dazu, dass Wohneigentümer steuerlich gut fahren und sich das Modell mit dem Eigenmietwert überlebt hat. Konsequent ist eine Abschaffung des Eigenmietwertes, wenn gleichzeitig alle Abzugsmöglichkeiten auch abgeschafft werden.

Was sieht der Ständerat nun vor? Er will zwar die heutigen Abzugsmöglichkeiten abschaffen, aber einen neuen Ersterwerberabzug einführen. Wer eine Wohnung kauft, und deshalb viel Geld aufnehmen muss,  soll neu während einiger Jahren einen Abzug auf dem steuerbaren Einkommen machen können. Das ist systemwidrig, aber je nach Höhe des Abzugs verkraftbar.

Völlig falsch dagegen ist die Absicht, den Kantonen weiterhin zu erlauben, dass Investitionen für einen Abriss, für energetische und denkmalpflegerische Aufgaben weiter als Abzüge zuzulassen. Diese Abzüge haben nichts mehr in einem neuen System zu suchen und müssen wenn schon in Fördergelder für energetische Massnahmen umgewandelt werden.

Der Meccano dahinter ist leicht durchschaubar. Wie wir es aus anderen Diskussion längst kennen, wissen wir: Erhalten die Kantone die Möglichkeit, fakultative Steuerabzüge einzuführen, so beginnt ein Kanton damit, die Nachbarkantone meinen mitziehen zu müssen und innert weniger Jahre sind die Abzüge flächendeckend in Anwendung.

Der Hauseigentümerverband hat hoch und heilig angekündigt, dass er einen Systemwechsel mit einer Abschaffung aller Abzüge unterstützt und in diesem Sinne einen Kompromiss sucht. Er sollte den Ständerat jetzt daran erinnern.

 

Alte Steuerprivilegien durch neue ersetzen? Weshalb die Steuerreform falsch ist.

Klar: Wir müssen die Besteuerung der Unternehmen in der Schweiz ändern. Schon zu lange bietet die Schweiz inakzeptable Steuervergünstigungen an und hat über viele Jahre mit einem regelrechten internationalen Steuerdumping Unternehmen in die Schweiz geholt haben. Wir Grünen haben dies stets kritisiert.

Unternehmen fair besteuern, der Grundsatz bleibt

Lange habe ich im Kanton für faire Unternehmenssteuern gekämpft. Das gleiche mache ich nun in Bundesbern. Mit besonderen Vergünstigungen zahlen Firmen mit Sonderstatus auf Kantonsebene zum Teil irrwitzig wenig Steuern. Wenige Prozente ihres Gewinnes geht in die Kantons- und Gemeindekassen. Luzern hat bei diesen Sonderbesteuerungen nicht zuvorderst mitgemischelt, dafür hat unser Kanton den Steuersatz für alle Unternehmen so stark gesenkt, dass sie weltweit tiefste Steuergelder abliefern. Der Rest der Geschichte ist bekannt – wir erleben den Abbau an Leistungen und die Verschiebung der Kosten von Unternehmen zu Privatpersonen seit Jahren.

Ob auf Kantons- oder auf Bundesebene: Die Beurteilung einer Vorlage zu den Unternehmenssteuern misst sich daran, ob die Unternehmen einen angemessenen Beitrag an die öffentlichen Aufgaben leisten, oder ob sie weiter gegenüber Privatpersonen privilegiert werden.

Neue Schlupflöcher statt Steuergerechtigkeit

Die Stimmbevölkerung hat im Februar 2017 sehr deutlich mit 59 Prozent Nein zur Unternehmenssteuerreform III gesagt und damit den Bschiss am Mittelstand gestoppt. Bei diesem ersten Versuch einer Abschaffung der international geächteten Steuerprivilegien wären die Steuerausfälle hoch gewesen und alte Privilegien durch neue ausgetauscht worden. Stichworte waren Patentboxen, überhöhter Abzug für Forschung und Entwicklung, Zinsabzug auf dem Eigenkapital. In der neuen Vorlage mit dem Namen Steuervorlage 17 tauchen viele dieser Privilegien wieder auf. Weiterhin sollen Patentboxen möglich sein, um Ausgaben für Patente abzuziehen – deren Geltungsbereich wurde etwas eingeschränkt. Weiterhin können Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu 150 Prozent abgezogen werden, wobei der Begriff „Entwicklung“ so breit gefasst ist, dass fast alles darunter fallen kann. Der Zinsabzug auf dem Eigenkapital wird auf Kantone mit einem hohen Steuerfuss begrenzt (Lex Zürich) und im Bereich der Kapitaleinlagereserven, die bei der vorletzten Steuergesetzrevision zu hohen Ausfällen führte, wurde ein Fortschritt erzielt. Dagegen gibt es neue Steuerschlupflöcher über die Aufdeckung stiller Reserven. Und bei der Dividendenbesteuerung müssen die Kantone entgegen dem Vorschlag des Bundesrates nur mindestens 50 Prozent besteuern. Für eine zweite Vorlage nach einer gewonnen Abstimmung muss ich sagen: Das Resultat ist mager.

Verbesserungen bei der AHV – aber…

Ja, die Finanzierung der AHV ist mit dem AHV-Teil der Vorlage verbessert worden. Die Zusatzeinnahmen bringen mehr Geld in die AHV Kasse, doch nur der kleinere Teil der Mehreinnahmen bezahlen die Unternehmen durch die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge. Das ist kein Tauschgeschäft Unternehmenssteuern – AHV, wie man es sich vorstellen würde. Den grössten Teil bezahlen die Arbeitnehmenden und SteuerzahlerInnen. Längerfristig braucht es eine Revision der AHV, aber wir müssen dieses Thema in Ruhe und ohne Verknüpfung mit den Unternehmenssteuern diskutieren.

Täter und Opfer

Die Schweiz ist kein Opfer der internationalen Politik, das ohne Schuld und Pein unter Druck gekommen ist. Die Schweiz ist im Gegenteil Täterin im weltweiten Steuerwettbewerb. Wie umschrieb es zum Beispiel unser Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann? Man müsse einen Podestplatz erringen, Mittelfeld genüge nicht. Und zwar international. Unser Kanton hat mit dem Drehen an der Steuerschraube äusserst aktiv beim Steuerdumping mitgemacht. Die Folgen dieser Politik hat Alliance Sud, der Zusammenschluss der Schweizer Hilfswerke nachdrücklich zusammengefasst: „Das bisherige Schweizer Geschäftsmodell ist auch darum schädlich, weil es eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung der Welt torpe­diert, indem es im globalen Süden Geld abzieht, das dort dringend für die Armutsbekämpfung und den Aufbau guter Bildungs-, Ge­sundheits- und Infrastruktursysteme benötigt würde.“ Wir machen es uns einfach, diesen Befund in jeder Sonntagspredigt einzubauen, aber im politischen Handeln ganz rasch zu vergessen. Fressen und Moral oder eigenes Hemd und Hose, das sind die Stichwörter dazu.

Die Lösung ist nicht weit weg

Kommt bei einer erneuten Ablehnung das grosse Desaster, das die Befürworterinnen und Befürworter heraufbeschwören? Das muss nicht sein. Wir können die Steuerprivilegien ohne Ersatz abschaffen und damit internationalen Forderungen nachzukommen. Für die betroffenen Firmen führen wir Übergangsfristen ein. Damit schaffen wir eine saubere Lösung und setzen nicht auf neue Privilegien, von denen wir nicht wissen, ob sie uns übermorgen schon wieder auf eine graue Liste führen.

Trotz blühendster Entwicklung: Die Steuereinnahmen stagnieren

In den letzten Monaten wurden wir mit positiven Zahlen zur Entwicklung in Luzern eingedeckt. Wir holen auf, unsere Wirtschaft wächst stärker als jene im Umfeld, weniger Arbeitslose und mehr Firmen. Einige Zahlen bewegen sich im statistischen Fehlerbereich, einige wichen traditionellerweise vom Schweizerschnitt ab  (tiefere Arbeitslosenzahlen) andere konnte man gelten lassen.

Nur – die heute präsentierte Rechnung spricht eine brutale Sprache. Die Steuereinnahmen stagnieren. Der angebliche Zuzug begüterter Personen und vieler Firmen will sich einfach nicht in Steuereinnahmen niederschlagen. Bei den Unternehmenssteuern schliesst die Rechnung fast 10 Prozent unter dem Budget ab. Die Entwicklung seit der Senkung der Unternehmenssteuern ist mehr als bedenklich: Geglättet wachsen die Steuern juristischer Personen um weniger als 2 Prozent pro Jahr. Dieses Wachstum liegt unter jenem der natürlichen Personen.

Dass die Rechnung schlussendlich besser als budgetiert abschneidet, liegt an den massiven Einsparungen bei der Verwaltung. Und passend zu einem Kanton, der als Innovationsmotor auftreten will, sind die Investitionen auf ein Rekordtief gesunken. Prost.

 

Geldverteilen à la NZZ

Die NZZ am Sonntag findet heute, der Bund habe zuviel Geld. Zwar räsonniert Autor Francesco Benini kurz, wo der Staat mehr Geld ausgeben könnte, doch kommt er rasch zum Schluss, dass alle Vorschläge nicht sinnvoll seien. Kein Wunder, er hat eine etwas spezielle Auswahl an möglichen Ausgaben gewählt und vieles ausser Acht gelassen (Abbau bei den Ergänzungleistungen, inexistente Wohnbauförderung, kantonale Aufgaben, die gescheiter der Bund übernehmen würde etc etc.)

Aber worauf ich heraus will: Natürlich schlägt Benini dann eine Steuersenkung vor. Und natürlich eine Senkung der direkten Bundessteuer mit einer Absenkung der Steuerprogression. Dass ärmere Leute heute keine Bundessteuern zahlen und deshalb nicht entlastet würden, kommentiert er lakonisch mit: Man könne eben nicht zwei Mal von einer Steuer entbunden werden.

Kein Wort verliert der Autor aber über die Mehrwertsteuer, die wenn schon doch auch gesenkt werden könnte oder die Senkung von Lohnabgaben für die Sozialwerke. Aber das würde ja auch nicht ins Schema der Steuersenkungen für die oberen Einkommen passen, die nicht nur im Kanton Luzern, sondern schweizweit zur Agenda gehört.

Sollte die NZZ effektiv eine Steuersenkungsrunde auf Bundesebene einläuten wollen, so wüsste ich schon mal, was ich im Nationalrat zu tun hätte…es erinnert mich irgendwie an meine bisherige Tätigkeit.

Liebe CVP: Das muss aber eine öde Fraktionssitzung gewesen sein

Heute endlich präsentierte die CVP ihre Lösungsvorschläge zu den Luzerner Finanzproblemen. Etwas grossspurig hatte sie diese Vorstösse bereits in der Budgetdebatte im Dezember 2017 im Kantonsrat angekündigt. Sie hielt damals die Karten noch bedeckt und wollte sie erst später zeigen. Jetzt wird klar: Da sind zwar sieben Vorstösse auf dem Tisch, aber sie bestehen aus lauter Worthülsen. Wie etwa:  „Mit dieser Justierung (des Steuergesetzes) soll die anhaltende Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, welche nach und trotz konsequenter Umsetzung von OE17, AFR18, des Finanzleitbilds des Kantons Luzern und weiterer Sparmassnahmen noch besteht, reduziert  werden.“ Schön – nur fehlt dann im Vorstoss der entscheidende Abschnitt, was KONKRET am Steuergesetz geändert werden soll. Genau so in anderen Vorstössen: Mehr Effizienz, günstigeres Bauen, Bürokratieabbau, Überprüfung der Kosten von Bundesvorlagen etc etc – das haben wir doch schon gefühlte 50 Mal diskutiert und zu jedem dieser Themen verschiedene Vorstösse überwiesen. Auch hier fehlen konkrete Forderungen.

Dabei ist die Wahl zwar bitter, aber eigentlich simpel: Wir können die Steuerprogression bei den Einkommen verstärken, die Vermögenssteuern wieder erhöhen, wir können den Steuerfuss erhöhen oder diverse Steuerabzüge kürzen. Die CVP aber ist unfähig, aus diesem Mix einen Vorschlag zu machen. Soviel zum staatstragenden Verantwortungsbewusstsein der grössten Luzerner Partei.

Aber eigentlich tun mir die CVP-ler leid: Mann, klingt das langweilig. An dieser Fraktionssitzung hätte ich nicht dabei sein wollen.

Die Wahrheit zu den Unternehmenssteuern

In letzter Zeit lesen wir öfters, dass die Steuerstrategie eben doch ein Erfolg sei. Begründet wird dies mit einer tieferen Arbeitslosenquote in Luzern oder einem stärkeren Wachstum an Arbeitskräften. Das sind Argumente und darüber lässt sich streiten, denn es gibt auch gegenläufige Zahlen und Entwicklungen, die bereits vor den Steuerrevisionen gleich abliefen.

Was aber ein dreistes Argument ist, das immer mehr die Runde macht: Die Unternehmenssteuern seien trotz Senkung bereits wieder auf dem Stand von vorher. Das ist falsch.

Entwicklung der Unternehmenssteuern in Millionen Franken

 

 

 

 

 

 

Die Unternehmenssteuern wurden auf 2010 um einen Viertel gesenkt und dann auf 2012 nochmals halbiert.

Die Grafik zeigt brutal die Mindereinnahmen:

  • Seit Beginn der aktuellen Senkungsrunde haben die Steuereinnahmen von rund 150 Millionen Franken auf rund 105 Millionen Franken abgenommen.
  • Berücksichtig man nur den letzten Schritt mit der Halbierung, so betragen die Mindereinnahmen „nur“ rund 30 Millionen Franken. Jährlich.
  • Was besonders erschreckend ist: Die Schwankungen in den letzten Jahren sind so gross, dass nicht einmal klar ist, ob es überhaupt wieder eine Aufwärtstendenz gibt.

 

 

Wie sich die Zentralschweizer Kantone in die Tiefe reissen

Gestern erschien in der Luzerner Zeitung eine gute Zusammenfassung zu den neuesten Steuerstatistiken. Keineswegs staubtrockenes Material, sondern die Zahl gewordenen Umstände unserer Finanzmisere.

Natürlich kann man aus Sicht der vereinigten Staatsabbauerinnen und Staatsabbauer applaudieren: Die Steuerbelastung hat im Kanton Luzern zwischen 2003 und 2013 massiv abgenommen. Innert zehn Jahren verkleinerte sich die Steuerausschöpfung des Kantons und der Gemeinden in Luzern um fast einen Drittel. Das heisst konkret: Von jedem verdienten Franken eines Haushaltes oder einer Firma gehen 30.7 Prozent weniger als Steuern an den Staat.

Kaum ein anderer Kanton hat die Steuerlast und damit auch den Steuerertrag derart verkleinert. Am vergleichbarsten sind noch die anderen Zentralschweizer Kantone, die ebenfalls ausnahmslose die Steuerlast überdurchschnittlich senkten.

 

Nun ist es nicht so, dass die Volkswirtschaft in den letzten zehn Jahren urplötzlich stark angewachsen wäre und unser Kanton derart reich geworden wäre, dass er mit einer tieferen Steuerausschöpfung gut über die Runde kommen könnte. Nein, unser Kanton liegt immer noch unter dem nationalen Schnitt, und vor allem unter dem Schnitt seiner Nachbarkantone, die volkswirtschaftlich gesehen, wesentlich reicher sind. Will heissen, deren Haushalte verfügen über ein höheres Einkommen und mehr Firmen machen höhere Gewinne.

Im Gegensatz zu den meisten Kantonen hat Luzern in den letzten 10 Jahren nur minimal mehr Steuern eingenommen. Trotz einem Bevölkerungswachstum von 10 Prozent und einem Wachstum des Bruttoinlandproduktes von rund 15 Prozent hat Luzern gerade einmal 10 Prozent höhere Steuereinnahmen als andere Kantone (immer inklusive der Gemeinden), in denen die Steuereinnahmen viel stärker gestiegen sind. In der gleichen Zeit ist nicht nur die Bevölkerung gewachsen, sondern die Aufgaben, denken wir nur an die Pflegefinanzierung oder die höheren kantonalen Beiträge an die Spitalkosten.

 

 

Deshalb ist es besonders fatal, dass Luzern im gesamtschweizerischen Schnitt nur 80 Prozent seines Steuerpotenzials im Vergleich zu allen anderen Kantonen ausschöpft. Seine Wirtschaftskraft ist zwar geringer als im nationalen Vergleich, aber davon meint unser Kanton noch, er müsse nur einen unterdurchschnittlichen Anteil abholen, um seine Aufgaben finanzieren zu können.  Wohin es führt, sehen wir nun seit Jahren im Kanton Luzern: Er kürzt und kürzt und kommt trotzdem auf keinen grünen Zweig, denn letztlich ist schlicht und einfach unterfinanziert. Und die Gefahr wächst jedes Jahr, dass er seine Standortvorteile – Nähe Zürich, tolles Kulturangebot, gute Bildungsangebote, schöne Naherholungsgebiete und überschaubare Verhältnisse zerstört. Wenn die Verwaltung ächzt, die Schulen leiden und eben bei der Kultur gestrichen wird, so machen wir mehr zunichte als wir gewinnen.

Falsch ist nicht: Der Kanton Luzern ist in einer ausserordentlichen politisch-geographischen Situation mit Nachbarn in der Zentralschweiz, die ebenfalls eine aggressive Niedrigsteuerpolitik fahren.

Aber richtig ist eben auch nicht, diese Politik als Flächenkanton mit einer Zentrumsstadt kopieren zu wollen.

Die negativen Folgen dieses Steuerwettbewerbs sind offensichtlich. Wir müssen ihn eindämmen:

  • Mit der neuen Steuervorlage kann der Bund mindestens die Vorgaben für die Kantone strikter formulieren als in der abgelehnten USR III. Will heissen: Keine fakultativen Steuerabzüge, die die Kantone einführen können und sich dann wieder gegenseitig unter Druck setzen. In diesem Bereich gibt es auch in der bestehenden Gesetzgebung Handlungsbedarf, sei das im Bereich der Erbschaftssteuer oder Liegenschaftensteuern, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind und von Mal zu Mal abgebaut werden.
  • Keine Änderungen beim Finanzausgleich, die aggressiven Steuerwettbewerb belohnen.
  • Ganz im Gegenteil: Es braucht eine Stärkung des Finanzausgleichs, damit Kleinkantone ohne Zentrumslasten sich stärker an diesen beteiligen müssen.

Und natürlich brauchen wir einen Luzerner Regierungsrat, der unseren Kanton nicht zur Kopie von Schwyz oder Nidwalden machen will.

 

 

 

Die Logik, die muss sich uns noch erschliessen

Heute erschien das Communiqué der Planungs- und Finanzkommission zum Luzerner Budget. Wir haben in zwei Tagen das Budget durchgelitten. Das Communiqué hält fest, dass die Kommission einerseits unzufrieden mit der finanziellen Entwicklung ist, genauer wissen möchte, wie die Löcher gestopft werden sollen und gleichzeitig ist sie gegen eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung, wie sie vom Regierungsrat beantragt wird. Dieser Antrag verschlechtert die finanzielle Situation gegenüber den Planzahlen um mehrere Millionen Franken pro Jahr. Es bleiben Fragen über Fragen:

  • Hat die Kommissionsmehrheit einen leichten Drall ins Irrationale?
  • Ist ihr das Befolgen der Order des Gewerbeverbandes wichtiger als die kantonalen Finanzen?
  • Verlangt die Kommission vom Regierungsrat Vorschläge für Leistungskürzungen, weil ihr vielleicht selbst die Ideen ausgegangen ist?

Im Ernst: Die strikte Ablehnung der Erhöhung der Dividendenbesteuerung – welche selbst die CVP kurz nach Eröffnung des Vernehmlassungsverfahren mit einem Communiqué bekräftigen musste –  verhindert jegliche Kompromisse in der Finanzpolitik. Es geht nicht nur um die rund 5 Millionen, die uns zusätzlich fehlen. Es geht um das Zeichen. Schaut her: Gewerbe und Unternehmen sollen auf alle Fälle geschont bleiben, hier rühren wir nichts an. Wie soll man auf diesem Hintergrund von der Bevölkerung einen Beitrag für die Gesundung der Finanzen einfordern?

In der Septembersession haben sich die drei bürgerlichen Parteien bei der Budgetdebatte als Verantwortungsträger präsentiert. Davon ist nicht mehr viel zu spüren.

Es war zwar falsch und deshalb: Unbedingt weiter so

Heute hat der Luzerner Regierungsrat eine Halbzeitbilanz veröffentlicht. Er schüttet sich etwas Asche aufs Haupt und schreibt: „Auf einzelne Auswirkungen der Steuerstrategie war der Kanton nicht optimal vorbereitet: Auf die konjunkturbedingte Verzögerung des Steuerwachstums, das Ausmass der Ausfälle beim NFA und die Folgen beim Ausgleich zwischen Kanton und Gemeinden.“ Man hätte im Voraus eine Kriegskasse gebraucht, ist jetzt Guido Graf gescheiter geworden. Er hatte bei der Einführung die Steuerstrategie innerhalb der CVP vorangetrieben.

Und welche Schlüsse zieht nun der Regierungsrat daraus? Das Legislaturprogramm werde vorangetrieben. Und mit der Massnahme einer Steuererhöhung bei der Dividendenbesteuerung und einem Wachstum könne der kantonale Haushalt augeglichen werden. Das bringt 5 Millionen Franken – gemäss den Ausführungen des Regierungsrates Anfang September fehlen aber 2019 bis 2021 jedes Jahr 20 bis 30 Millionen Franken in der Kasse. Und bekanntlich läuft noch eine Organisationsentwicklung, deren Einsparungen voll eingerechnet ist. Nur wissen wir ohne altklug wirken zu wollen: Vieles ist in solchen Prozessen am Schluss teurer, hat keine Einsparungen gebracht oder konnte nicht durchgeführt werden.

Die weiterhin vorhandenen finanziellen Lücken im Kantonshaushalt sind das eine, das andere sind all die Kürzungen, die in der Vergangenheit vorgenommen wurden und die den Kanton zurückgeworfen haben – und vor allem all jene Leute, die es zu spüren bekamen. Viele Kantonsrätinnen und Kantonsräte haben ihr Interesse an diesem Abbau und an einem schwachen Staat, der nicht mehr aktiv mitgestaltet. Wir Grünen nehmen dies nicht hin: Wir wollen Perspektiven für die Menschen und für die Entwicklung des Kantons.

Es wäre nicht unangebracht, nicht nur gemachte Fehler zu benennen, sondern auch Lehren daraus zu ziehen. Aber dazu mag sich dieser Regierungsrat offensichtlich nicht aufzuraffen.

NEIN zu USR III – wir sind gebrannte Kinder

Unsere Regierungsräte Marcel Schwerzmann und Robert Küng machen auf einem Flyer Werbung für die Unternehmenssteuerreform. Grund für ihr Ja: Zusätzliche Millionen aus Bundesbern für Luzern. Wird damit der Kanton Luzern zu einem Gewinner in dieser zusätzlichen Steuersenkungsrunde? Ich habe erhebliche Zweifel und in unserem Kanton sind Empfehlungen im Bereich Unternehmenssteuern und Berechnungen zu den finanziellen Folgen mit einer guten Portion Skepsis zu betrachten.

Die Reform erlaubt es den Kantonen, für Firmen weitere Steuerprivilegien einzuführen. Die neuen Konstrukte mit klingenden Namen wie «Patentboxen» oder «zinsbereinigte Gewinnsteuer» und weitere überhöhte Abzugsmöglichkeiten führen dazu, dass Firmen noch weniger Steuern als heute zahlen müssen. Luzern wolle diese Instrumente nicht oder nur sehr zurückhaltend einführen, schrieb die Regierung bei der Beantwortung eines Vorstosses. In der Debatte sagte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann:  «Versprechen kann ich dies aber nicht.» Ein Zentralschweizer Kanton plane bereits sehr aggressiv die Einführung dieser neuen Steuerabzüge.

Die Fortsetzung der Geschichte kennen wir bestens: Ein zweiter Zentralschweizer Kanton zieht nach und die Luzerner Regierung wird dann vermelden, auch unser Kanton müsse diese neuen Steuerabzüge einführen um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Unternehmen bezahlen nochmals weniger Steuern und die Zeche müssten dann ein weiteres Mal wir alle bezahlen, mit höheren Steuern für alle und einem weiteren Leistungsabbau mit Kürzungen der Prämienverbilligung, Zwangsferien oder der Erhöhung der Musikschulgebühren. Dazu sage ich: Nein danke!