Die ständerätliche Kommission nimmt einen neuen Anlauf zur Abschaffung des Eigenmietwerts und hat gestern ihre Eckpunkte dazu veröffentlicht. Sie machen total misstrauisch, ob nach x-Anläufen jetzt eine vertretbare Variante entsteht.
Richtig ist: Der Eigenmietwert ist zwar steuersystematisch richtig, aber er ist schwer erklärbar und hat zu massiven Steuerschlupflöchern geführt. Indirekte Amortisation via dritte Säule, geschickt verteilte Unterhaltsarbeiten und Senkungen bei den Steuerwerten führten dazu, dass Wohneigentümer steuerlich gut fahren und sich das Modell mit dem Eigenmietwert überlebt hat. Konsequent ist eine Abschaffung des Eigenmietwertes, wenn gleichzeitig alle Abzugsmöglichkeiten auch abgeschafft werden.
Was sieht der Ständerat nun vor? Er will zwar die heutigen Abzugsmöglichkeiten abschaffen, aber einen neuen Ersterwerberabzug einführen. Wer eine Wohnung kauft, und deshalb viel Geld aufnehmen muss, soll neu während einiger Jahren einen Abzug auf dem steuerbaren Einkommen machen können. Das ist systemwidrig, aber je nach Höhe des Abzugs verkraftbar.
Völlig falsch dagegen ist die Absicht, den Kantonen weiterhin zu erlauben, dass Investitionen für einen Abriss, für energetische und denkmalpflegerische Aufgaben weiter als Abzüge zuzulassen. Diese Abzüge haben nichts mehr in einem neuen System zu suchen und müssen wenn schon in Fördergelder für energetische Massnahmen umgewandelt werden.
Der Meccano dahinter ist leicht durchschaubar. Wie wir es aus anderen Diskussion längst kennen, wissen wir: Erhalten die Kantone die Möglichkeit, fakultative Steuerabzüge einzuführen, so beginnt ein Kanton damit, die Nachbarkantone meinen mitziehen zu müssen und innert weniger Jahre sind die Abzüge flächendeckend in Anwendung.
Der Hauseigentümerverband hat hoch und heilig angekündigt, dass er einen Systemwechsel mit einer Abschaffung aller Abzüge unterstützt und in diesem Sinne einen Kompromiss sucht. Er sollte den Ständerat jetzt daran erinnern.