Zu Unrecht in Vergessenheit geraten

Viele Jahre wurde heftig darüber gestritten, ob die Heizkosten individuell abgerechnet werden müssten. Das hatte seinen Grund, wird individuell abgerechnet, so verschieben sich die Heizkosten zwischen Wenigverbrauchern und Vielverbrauchern massiv, es kann 8 bis 20 Prozent gesamthaft an Energie gespart werden, doch die Installationen kosten gleichzeitig und die Abrechnungen sind oft sehr kompliziert und nicht nachvollziehbar. Ein Dilemma für viele. Im Kanton Luzern hat man sich wie vielerorts darauf geeinigt, dass in Neubauten (ab 1991) individuell abgerechnet werden muss (was auch Bundesvorschrift ist), nicht aber in Altbauten. Jetzt hat sich aber in einer Studie ezeigt, dass in fast der Hälfte der Neubauten die Heizkosten ebenfalls nicht individuell abgerechnet werden und dass dies schlicht nicht kontrolliert wird. Ein unhaltbarer Zustand. Deshalb habe ich in einem Postulat den Kanton aufgefordert, aktiv zu werden und den Vollzug zu verbessern. Man stelle sich einmal vor, in der Sozialgesetzgebung oder im Asylbereich würde in der Hälfte der Fälle ein Gesetz schlicht nicht angewandt….hier aber schaut man zu.

Die Studie: www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/13848.pdf

Der Vorstoss: www.lu.ch/download/gr-geschaefte/2007-2011/p_336.pdf

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