Für den Asylbereich braucht es grad mal nach vier Monaten laufenden Jahres einen Nachtragskredit. Die Begründung von Regierungsrat Guido Graf: Bei der Erarbeitung des Budgets im vergangenen Juni sei man von viel tieferen Fallzahlen ausgegangen.
Die Begründung ist ein Ärger: Der Kantonsrat erhält das Budget jeweils erst Ende Oktober und kann es dann erst im Dezember im Rat behandeln. Man könne mit diesem Zeitplan viel exakter budgetieren, ist jeweils die Begründung für diesen gedrängten Zeitplan. Dann aber hätte man noch längst die Budgetzahlen im Bereich Asyl im letzten September anpassen können. Nicht umsonst haben wir Grünen in der Budgetdebatte im Dezember darauf hingewiesen, dass die Budgetvorgaben im Asylwesen direkt nach einem Nachtragskredit rufen täten. Dass es so schnell aber geht…
Der Ärger geht aber über diese Art von Budgetieren hinaus: Der Wechsel im Asylwesen von der Caritas zum Kanton wurde mit Einsparmöglichkeiten begründet. Um 900’000 Franken günstiger wollte der Kanton die Aufgabe erledigen. So heisst es jetzt zum Beispiel, das „Immobilienmanagement sei überfordert“. Weshalb wurden nicht genügend Stellenprozente geschaffen, um beim Wechsel von der Caritas zum Kanton einen guten Ablauf zu garantieren? Weshalb gingen beim Wechsel Informatikkosten vergessen? Kam es nun zu Einsparungen gegenüber der Lösung mit der Caritas? Auch wenn völlig klar ist, dass die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, werde ich diese Fragen aufgreifen.
Ein Vorschlag zur Güte: Die Exekutiven von Stadt und Kanton Zürich justieren jeweils mit einem sogenannten „Novemberbrief“ ihre verabschiedeten Budgets. Sie lassen so den Parlamenten genügend Zeit zur Beratung und sind trotzdem nah an den effektiven Zahlen. Wär doch was für Luzern?