Heute hat der Regierungsrat mitgeteilt, er schlage vor, dass die Übertragung der Spitalbauten an die Spitalanstalt einer Volksabstimmung unterworfen werden soll. Eigentlich ist diese Übertragung als Möglichkeit im Spitalgesetz bereits vorgesehen und drum gar nicht referendumsfähig.
Anscheinend sind verschiedenste Akteure etwas verunsichert, ob es richtig ist, dem Spitalrat fast die ganze Verantwortung für die Spitalbauten zu übergeben. Denn in der kurzen Existenz des Spitalrates ist es schon des öftern zu Dissonanzen zwischen der Politik und dem Spitalrat gekommen. Stichworte sind das Spital Wolhusen, die Priorisierung der Projekte und Äusserungen über die heute fehlende unternehmerische Flexibilität des Spitalrates.
Eine Volksabstimmung mag gut sein, um diese Veräusserung der Spitalbauten zu bodigen. Ehrlicher wäre es aber von bürgerlicher Seite, richtig hinzustehen und zu sagen, dass man diese Übertragung der Spitäler an den Spitalrat nicht will – damit die Politik weiterhin bei der Spitalplanung mitreden kann.