Mit 54 zu53 Stimmen hat der Kantonsrat entschieden, dass neu bei Beschwerden gegen negative Einbürgerungsentscheide die Kosten von den EinbürgerungsgesuchstellerInnen bezahlt werden müssen, wenn die Beschwerde abgelehnt wird.
Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme klar aufgezeigt, dass dies diskrimierend ist und bei einer allfälligen Beschwerde gegen diese neue Kostenüberwälzung nicht haltbar wäre. Das Bundesgericht würde dies nicht akzeptieren. Logisch, denn in anderen Rechtsgebieten werden keine Entschädigungen verlangt, wenn Beschwerden gegen Entscheide von Behörden erhoben werden
Ein grosser Teil der CVP sah dies anders, ebenso die ganze SVP. Ihnen geht es nicht darum, wie der Rechtsstaat funktioniert, wie die Bevölkerung möglichst einfach und hindernisfrei zum Recht kommt. Es ging einmal mehr darum zu zeigen, dass man gegen ein Recht auf Einbürgerungen ist, dass man es daneben findet, dass jemand noch Beschwerde macht, wenn seine Einbürgerung abgelehnt wurde.
Die Regierung wird jetzt eine Vorlage ausarbeiten müssen. Wie es kommen wird, ist heute schon klar: Wird die Vorlage dann umgesetzt, kann ein Einbürgerungswilliger bei einem negativen Entscheid die Kostenfrage ans Bundesgericht ziehen und wird dort mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Recht erhalten. Sodann wird im Kanton Luzern wieder das Geheul „Richterstaat“, „Aushölung der Demokratie“ ansteigen.
Von Parlamentarierinnen und Parlamentarier, welche immerhin Recht setzen, würde man etwas weniger Populismus und etwas mehr Sinn fürs Rechtssystem erwarten.