Wo immer man es hören wollte, Kantonsingenieur Rolf Bättig verkündetete nach seinem Amtsantritt überall, dass in Luzern ein klares Temporegime gelten soll: 80 ausserorts, 50 innerorts. Tempo 30 auf Kantonsstrassen sei mit ihm nicht zu haben, Kantonsstrassen seien zum Fahren da. Wir haben es verstanden, auch wenn wenn wir es nicht ganz begreifen, schliesslich gibt es Gemeinden, die sich stark für Tempo 30 auf gefährlichen Abschnitten von Kantonsstrassen in Ortskernen einsetzen.
Überhaupt nicht verstehen kann ich dagegen, dass die Kantonsstrasse, die durch Ebikon führt, mit Tempo 60 signalisiert ist. Sie sei eine Hochleistungsstrasse, argumentierte der Kanton. In ein paar Monaten geht der Rontalzubringer auf und den umliegenden Gemeinden wurde versprochen, dass sie vom Verkehr entlastet würden. Nur schon deshalb ist doch der Begriff Hochleistungsstrasse quer durch Ebikon komplett widersprüchlich. Es braucht Verkehrsberuhigungsmassnahmen und keine Rennstrecken.
Das Verwaltungsgericht hat die Klage des Gemeinderats von Ebikon für eine tiefere Tempolimite abgelehnt, aus formal-rechtlichen Gründen, der Gemeinderat habe kein Recht gehabt, ans Verwaltungsgericht zu gelangen. Das ist schade, aber es eröffnet auch die Möglichkeit, dass die Frage endlich politisch entschieden wird. Das wäre nicht falsch, denn der zuständige Regierungsrat wie auch der Kantonsingenieur haben die Frage ebenfalls als eine politische aufgefasst.
Vielleicht gibt der Wahlsonntag zudem etwas Schub. Gut möglich und zu hoffen, dass nach Max Pfister ein anderer Regierungsrat oder Regierungsrätin etwas mehr Gehör für die Anliegen der Gemeinden in Sachen Verkehrsberuhigung hat. Dann müsste auch der Kantonsingenieur etwas auf die Bremse treten.
Ich habe auch kein Verständnis für Tempo 60 auf der Kantonsstrasse durch Ebikon. Zudem gibt es keinen Radstreifen. Das schränkt den Nutzen der neuen Radwege im Bereich des Rontalzubringers enorm ein. Für Velofahrer ist die Ortsdurchfahrt Ebikon eine Zumutung!