Nun ist also klar: Auf der neuen Veloverbindung auf dem Trassee der Zentralbahn werden die Velofahrenden gegenüber dem Strassenverkehr nirgends Vortritt haben. Das heisst konkret, dass man zwischen Eichwaldstrasse und Mosmattstrasse innert rund 150 Meter drei Mal eine Strasse kreuzen muss und dabei immer voll abbremsen und oft auch anhalten muss. Das ist aus mehreren Gründen ärgerlich:
– In anderen Städten verwirklicht, an einigen Orten diskutiert werden heute Veloschnellverbindungen, um das Velofahren bedeutend attraktiver zu machen. Das heisst vortrittsberechtigt und möglichst direkt ans Ziel. Die Verbindung auf dem Zentralbahn-Trassee wird diese Anforderung ganz offensichtlich nicht erfüllen.
– Ehrlich gesagt – es ist auch eine eine Verschwendung von begehrtem Platz, wenn für ein Radweg doch recht viel Raum zur Verfügung gestellt wird, dieser aber nicht bestmöglich realisiert werden kann.
– Ratlos machte mich zudem die Meldung, dass „für Velofahrer Barrieren geprüft“ werden. Nichts Blöderes, als wenn ein Radweg durch Barrieren unterbrochen wird, entweder muss man sich drumschlängeln, kommt mit einem Anhänger nicht durch oder rutscht im Winter prompt um.
Immerhin hat die Stadt Luzern bessere Vortrittsregelungen geprüft, musste diese aber auf Grund der übergeordneten Vorgaben aufgeben. Schade, dass die Vorgaben dies nicht zulassen.
Und dann streitet man einmal mehr ums Geld: Der Kanton wolle nichts zahlen. Dabei hat der Kantonsrat ausdrücklich und gegen den Willen des Regierungsrates diesen Veloweg ins kantonale Radroutenkonzept aufgenommen. Das hiess natürlich auch gleichzeitig, dass der Kanton mitfinanzieren muss. Wenn sich jetzt der Kanton abschleichen will, wird das noch zu reden geben.