Der Raub des Briefkastens – Folge 10

Gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Post verpflichtet, mir zur Frage der Hauszustellung eine Verfügung auszustellen. Es ist nun nicht so weit gekommen. Die Post hat – nach einer Zeit der Untätigkeit – im Juni den Kontakt zu mir gesucht und etwas unwissend nachgefragt, es gebe da doch eine Meinungsverschiedenheit und ob man diese lösen könne, wenn die Post die Entschädigung wieder zahle („Urteil eines Gerichts? Nein davon weiss ich nichts“). Da die Einstellung der Entschädigung von Anfang an Stein des Anstosses war, ist mit der Bereitschaft der Post, die Entschädigung wieder auszurichten, die Sache erledigt – auch wenn ich immer noch wissen möchte, ob die Post tatsächlich nicht verpflichtet ist, den Unter-Strick zu beliefern. Die Post hat bezahlt und die Sache kann abgehakt werden. Weshalb die Post das ganze Verfahren nicht schon früher mit einem Einlenken gestoppt hat, ist mir allerdings schleierhaft. Immerhin haben auf Seiten der Post und des Bundesverwaltungsgericht einige Juristen einiges an Zeit aufgewendet…

PS: Vielleicht aber tut sich in nächster Zeit ein anderes Streitthema auf: Mit der neuen Postzustellung ist heute auch um 13.30 noch weit und breit keine Post da gewesen. Wäre nicht sooo tragisch, aber da es bei der Zeitung keine Frühzustellung gibt, können wir sie jetzt erst zum Znacht lesen. Etwas spät, finde ich.

Der Raub des Briefkastens – Folge 9

 Letzte Woche erhielt ich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen Rechtsverzögerungs- und Rechtsverweigerungsklage gegen die Post. Die Post hat mich auf meine Bitte, eine Verfügung in Sachen Postzustellung zum Unter-Strick auszuhändigen, seit bald zwei Jahren hingehalten. Unter anderem argumentierte sie damit, es sei gar nicht klar, ob sie eine Verfügung ausarbeiten müsse. Der Standort des Briefkastens sei zwar gemäss Postgesetz eine öffentlich-rechtliche Sache, die Hauszustellung aber sei Sache der Zivilgerichte – was für Klagende die schlechtere Variante ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Post eine Verfügung ausarbeiten muss, und zwar unverzüglich. Es hat auch die haarspalterische Ansicht der Unterscheidung von Hauszustellung und Briefkastenstandort als falsch bezeichnet und kommt zum Schluss, dass trotz einer Lücke im Gesetz auch die Hauszustellung auf dem öffentlich-rechtlichen Weg anfechtbar sein muss – sonst wären zwei verschiedene Instanzen zuständig, wenn sowohl Zustellung wie Standort umstritten sind. Damit ist eine wichtige Frage geklärt worden, die vielleicht nicht nur in meinem Fall umstritten ist.
Immerhin kommen wir jetzt der Sache etwas näher. Die Post hat bisher nur mit allgemeinen Formulierungen die Zustellpflicht abgelehnt und ist der Frage konsequent ausgewichen, weshalb sie 25 Jahre für die Nichtzustellung eine Entschädigung bezahlt hat, wenn sie zur Zustellung doch nicht verpflichtet war. Mit einer Verfügung, die anfechtbar ist, wird es möglich sein, von den Allgemeinplätzen wegzukommen und den konkreten Fall genauer anzuschauen.

Bundesverwaltungsgericht_Briefzustellung

Hallo Vladimir: Ich nehme alles zurück

Die UPS war doch tatsächlich auf dem Weg in den Unter-Strick um mein Päckli abzuliefern. Mein Mitbewohner konnte es in Empfang nehmen und ich erhalte es also fristgerecht. Tut mir leid, liebe Schweizerische Post, aber in Sachen Alleinstellungsmerkmal bei der Hauszulieferung, sieht es jetzt noch schlechter aus.

Hier Vladimir, was kann ich für Sie tun?

Einmal zwischendurch ein Hochlied auf die Post, sie musste auf dieser Seite etwas gar viel leiden…Vor einigen Tagen erhielt ich die Meldung, dass eine bestellte DELL Laptop-Batterie nächstens ausgeliefert werde – von einer Firma namens UPS. Mir schwante etwas. Wie soll mir eine Privatfirma etwas liefern? Wie sollte eine Privatfirma wissen, wo ein Briefkasten steht, der Hunderte Meter vom Haus entfernt ist?
Selbstverständlich kann man sich bei der UPS nicht melden, die übliche Formel, man solle auf das Email nicht antworten. So versuchte ich’s bei DELL, kam zuerst eine geschlagene Viertelstunde in die Warteschlaufe (ich hatte das Gefühl, ich hätte sämtliche Hits der 80er Jahre in dieser Zeit abgespielt bekommen), worauf sich ein Herr mit östlichem Akzent meldete „Mein Name ist Vladimir, was kann ich für Sie tun?“ Das Callcenter muss sich irgendwo in der Ukraine oder Polen befinden. Tun konnte er nix, die Batterie war nicht mehr an einen Ort umleitbar und ich fands irgendwie schwierig, den genauen Weg in den Zentralschweizer Voralpen zu erklären. Als er ungläubig hörte, dass nicht nur mein Zuhause keine Strassennummer hatte, sondern auch mein Briefkastenstandort, murmelte er nur noch: Oje, oje.
Jetzt bin ich gespannt, wie diese Batterie zu mir kommen wird. Und sage nur, noch ärger als die Probleme mit der Schweizerischen Post werden nur noch jene Probleme mit den privaten Postunternehmen sein. Aber vielleicht sehe ich ja zu schwarz, ich melde mich wieder, sollte die Batterie eintreffen.

Der Raub des Briefkastens – Folge 8

Ende September schickte ich ein weiteres verzweifeltes Mail los, in dem ich das Ausbleiben jeglicher postalischer Antwort in Sachen Verfügung beklagte. Immerhin: Es kam dann eine Antwort. „Die Überlastung der involvierten Dienste durch anderweitige Geschäfte hat leider zu unüblichen Verzögerungen geführt, die aber hoffentlich bald behoben sein sollten (…) In der Zwischenzeit bitten wir Sie um die nötige Geduld und bedanken uns im voraus für Ihr Verständnis“.
Keine Frist, bis wann die Verfügung kommt, keine Entschuldigung. Ich habe der Post per Mail eine Frist bis zum 12. Oktober für die Zusendung der Verfügung geschickt, ansonsten würde ich eine Rechtsverzögerungsklage einreichen. Immerhin sind es jetzt 10 Monate, dass die Verfügung in Aussicht gestellt wurde (damals mit der Formulierung: „Deren Ausarbeitung wird umgehend an die Hand genommen. Bis dahin bitten wir Sie um die nötige Geduld und bedanken uns im voraus für Ihr Verständnis.“) Es kam keine Antwort – und natürlich auch keine Verfügung.
Gestern ging die Rechtsverzögerungsklage auf die Post. Mit dem schalen Beigeschmack, dass eine Maschinerie in Gang gesetzt werden muss, um etwas komplett Selbstverständliches zu erhalten.

Für alle Fans der Briefkastengeschichte hier die Chronologie der bisherigen Geschehnisse:

Anf. Februar 2008  Diebstahl Briefkasten, Telefon an die Post betreffend Standort Briefkasten
Anfang März 2008  Diebstahl Briefkasten, erster Rückruf der Post betreffend Hauszulieferung. Auf Rückfrage Mitteilung, dass Entschädigungszahlung eingestellt wurde.
17. März 2008         Brief an Post mit Bitte um Klärung Entschädigungszahlung und Briefkastenstandort
31. März 2008         Brief Post zur Hauszustellung. Diese sei nicht möglich.
04. Mai 2008           Brief an Post mit Bitte um eine beschwerdefähige Verfügung.
25. Juni 2008          Brief Post mit Entscheid, der bisherige Standort werde weiterhin beliefert. Keine Verfügung.
29. Juni 2008          Brief an Post mit nochmaliger Bitte um Verfügung.
14. Juli 2008           Eingangsbestätigung mit Ankündigung einer Information.
22. Sept. 2008       Mail an Post mit der Bitte um eine Antwort.
07. Okt. 2008         Brief Post ohne Verfügung.
24. Nov. 2008        Brief an Post mit Bitte um eine Verfügung und Fristsetzung am 10. Dezember 2008.
9. Dez. 2008            Brief Post mit Ankündigung einer Verfügung.
25. Juni 2009         Telefon an Post mit Rückfrage betreffend Verfügung. Verfügung wird angekündigt.
10. Sept. 2009        Telefon an Post mit Rückfrage betreffend Verfügung. Ausarbeitung oder Rückruf in Aussicht gestellt.
26. Sept. 2009        Diebstahl Briefkasten.
27. Sept. 2009        Mail an Post Kriens mit Orientierung, dass Verfügung weiterhin ausstehend ist.
28. Sept. 2009        Mail Post Kriens. Mein Mail werde an die Rechtsabteilung weitergeleitet
30. Sept.2009         Brief Post mit Ankündigung einer Information zur Ausfertigung der Verfügung
02.Okt.2009           Mail an Post mit Fristsetzung bis 12. Oktober 2009

Der Raub des Briefkastens – Folge 7

Wir trauern wieder um einen Briefkasten. Gestern morgen zwischen neun und halb elf wurde unser Hochsicherheitsbriefkasten gestohlen. Es ist Kasten 5.Wir hatten ihn mit sechs Riesenschrauben in eine Felswand gedübelt.

Man brauchte Spezialwerkzeug, um den Kasten abzumontieren und musste dazu das Türchen für die Briefablage aufbrechen. Jemandem ist es dies aber Wert.

Ansonsten nichts Neues im Westen: Im Juni versprach mir die Post, die Verfügung werde nun ausgestellt (Siehe andere Briefkastengeschichten). Sie haben es wieder nicht geschafft. Und vor zweieinhalb Wochen, als ich in Bern nachfragte, wusste man nichts mehr. Eine Verfügung? Der Fall sei abgeschlossen. Meine Bitte, mir die Verfügung innerhalb von zwei Wochen auszufertigen, wurde zwar entgegengenommen, aber es kam keine. Es kam auch kein Telefon. Auch sonst nix.

Wenn man neun Monate auf eine Verfügung warten soll, zwanzig Monate Briefwechsel mit der Post hinter sich hat, dann hat man langsam aber sicher das Gefühl, dass bei der Post mächtig der Wurm drin ist.

Der Raub des Briefkastens – Folge 6

Friedenszeichen aus dem Westen!

Endlich – die Antwort auf die Krienser Postkappungsversuche aus der Zentrale in Bern war heute positiv: Die Post werde an den bisherigen Standort geliefert, so sei es auch abgemacht worden. Und die Verfügung werde ausgearbeitet. Das klang doch einiges Versöhnlicher als bisher.

Also, man kann mir wieder täglich schreiben.

Der Raub des Briefkastens Folge 5

Wie in Folge 4 „angedroht“, ist die Briefkastengeschichte noch längst nicht abgeschlossen…

Endlich – Am Samstag haben wir den neuen Briefkasten montiert. Dieses Mal wurde er an eine Steinmauer geschraubt. Man kann ihn jetzt nur noch wegsprengen. Siehe dazu: Briefkastengeschichten

Aber der Briefkasten blieb in den letzten Tagen leer. Die Post hat mir heute beschieden, dass ich mit dem Versetzen des Briefkastens (rund vier Meter Distanz) und dem Umbau des Hauses im Unter-Strick keine Berechtigung mehr habe, dass die Post an den bisherigen Standort geliefert werde. Ich müsse den Briefkasten ganz an der Strasse unten anbringen. Was eine Aussenisolation eines Hauses mit einem Briefkasten zu tun hat, der 150 Meter entfernt steht, ist mir schleierhaft. Auch wie ich selber auf die Idee hätte kommen müssen, dass hier ein Zusammenhang besteht.

In der Sache ist ein langer Briefwechsel entstanden, in dem die Post mehrmals schrieb, sie sei bereit, die Post in den Briefkasten am bisherigen Standort zu liefern. Als letztes hat mir die Post am 9. Dezember 2008 schriftlich eine Verfügung versprochen, damit ich endlich ausser allgemein gehaltenen Briefen etwas rekursfähiges in der Hand habe. Die Ausarbeitung der Verfügung werde umgehend an die Hand genommen, hiess es damals. Sie ist bis heute nicht eingetroffen. Da muss was schwergewichtiges in Ausarbeitung sein.

Der Raub des Briefkastens Folge 4

Für Schnelllesende: In der Folge 1 bis 3 wurde erzählt, wie ein Briefkasten, der zum Haus Unter-Strick gehört, aber an einem ziemlich andern Ort steht, mehrmals gestohlen und demoliert wurde. Gleichzeitig hat die Post ihre Vergütung, dass sie den Unter-Strick nicht mit der Post beliefern müssen, eingestellt. In unregelmässigen Abständen wird hier über die weitere Entwicklung des Falls berichtet.

Nun hat die Post wieder geantwortet. Im Juni schrieb sie, sie müsse den Fall vertiefter abklären. Sie ist nun nach mehr als drei Monaten der Recherche zum Schluss gekommen, dass sie mir gar keine Verfügung zustellen müsse (dann könnte ich öffentlich-rechtlich klagen), denn es gehe hier nicht um den Standort des Briefkasten, sondern um den Anspruch der Hauszustellung. Der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen wäre ein gutes Thema für eine Philosophie-Seminararbeit über Sophistik . Genau so sophistisch ist die Begründung, weshalb die Entschädigung abgeschafft worden sei. Zwar hat sich gemäss Post in den letzten Jahren gar nichts an den gesetzlichen Grundlagen geändert, doch wird diese Nicht-Änderung jetzt konsequenter umgesetzt. Irgendwie so. Dass gemäss einer Broschüre von Anfang 2004 der Unter-Strick ganz klar bedient werden müsste, das dagegen wird übergangen.

Ich bleibe dran und denke, dass es sicher noch eine Folge 5 geben wird.

Der Raub des Briefkastens Folge 3

Nun kann ich dem vielfachen Wunsch auf eine Fortsetzung des Briefkastenthrillers nachkommen. Gestern erhielt ich Post aus Bern…mir wurde nochmals mitgeteilt, dass die Post in keiner Art und Weise dafür zuständig ist, die Post in den Unter-Strick hochzubringen. Störend daran: Zuerst bejubelt die Post fast auf einer ganzen Seite ihren international angesehenen Zustelldienst, ihren wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Nun gut, eine solche Einleitung würde ich mir lieber ersparen, wenns dann nachher doch heisst: Zustellung – unmöglich, Entschädigung – nicht vorgesehen. Weiter heisst es, mir seien verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt worden. Stimmt, ein Postfach in Kriens oder Horw oder Luzern: Eine vielfältige Auswahl.

Der Kanton Luzern hat in seiner Vernehmlassung zur weiteren Liberalisierung des Briefpostmarktes kürzlich darauf hingewiesen, diese sei positiv, da sie der Bevölkerung ein verbreitertes Angebot geben werde. Das klang ganz, ganz ähnlich wie dieser Brief von der Post. Ich kann nur sagen: Es werden sich wohl bald Tausende mit mir über die Auswahl zwischen verschiedenen Postfachstandorten freuen….