Gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Post verpflichtet, mir zur Frage der Hauszustellung eine Verfügung auszustellen. Es ist nun nicht so weit gekommen. Die Post hat – nach einer Zeit der Untätigkeit – im Juni den Kontakt zu mir gesucht und etwas unwissend nachgefragt, es gebe da doch eine Meinungsverschiedenheit und ob man diese lösen könne, wenn die Post die Entschädigung wieder zahle („Urteil eines Gerichts? Nein davon weiss ich nichts“). Da die Einstellung der Entschädigung von Anfang an Stein des Anstosses war, ist mit der Bereitschaft der Post, die Entschädigung wieder auszurichten, die Sache erledigt – auch wenn ich immer noch wissen möchte, ob die Post tatsächlich nicht verpflichtet ist, den Unter-Strick zu beliefern. Die Post hat bezahlt und die Sache kann abgehakt werden. Weshalb die Post das ganze Verfahren nicht schon früher mit einem Einlenken gestoppt hat, ist mir allerdings schleierhaft. Immerhin haben auf Seiten der Post und des Bundesverwaltungsgericht einige Juristen einiges an Zeit aufgewendet…
PS: Vielleicht aber tut sich in nächster Zeit ein anderes Streitthema auf: Mit der neuen Postzustellung ist heute auch um 13.30 noch weit und breit keine Post da gewesen. Wäre nicht sooo tragisch, aber da es bei der Zeitung keine Frühzustellung gibt, können wir sie jetzt erst zum Znacht lesen. Etwas spät, finde ich.