Die Luzerner Regierung ist bereit, die Formularpflicht auch in Luzern einzuführen. Ein Mieter soll in Regionen mit Wohnungsnot beim Antritt eines Mietverhältnisses vom Vermieter auf einem Formular mitgeteilt bekommen, wie hoch die Miete war, die der Vormieter bezahlte. Sinn und Zweck ist die Schaffung von Transparenz, eine gewisse abschreckende Wirkung, dass Vermieter bei Neuvermietungen nicht überborden und letztlich erhält der Mieter mit diesem Formular überhaupt erst die Möglichkeit, einen übersetzten Mietzins anzufechten – ohne Formular ist das auf Grund prozessualer Schwierigkeiten fast nicht möglich.
Die Luzerner Zeitung kommentiert nun, dass Formular bringe unnötige Bürokratie gerade für private Vermieter, die sich das Ausfüllen von Formularen nicht geübt seien. Dabei handelt es sich um das übliche Formular, das bereits heute bei jeder Mietzinserhöhung verwendet werden muss. Man muss drei Zeilen ausfüllen: Den bisherigen Mietzins, den neuen und den Grund für die Erhöhung. Dann braucht es noch – welch ein Aufwand, eine Unterschrift und ein Datum. Hat ein Vermieter ein Problem damit, sollte er schleunigst einen Kurs beim Hauseigentümerverband – oder noch besser beim Hausverein – besuchen.
Es fragt sich, weshalb sich die Vermieter gegen diese Transparenz wehren. Sind ihnen die Mietzinsaufschläge bei Neuvermietungen doch etwas unangenehm? Statt über diese Frage zu diskutieren, wird wieder einmal auf das „böse“ Formular eingedroschen, völlig in Unkenntnis, wie minimal der Aufwand für dieses Formular ist.