Heute hat der Bundesrat zur Landschaftsinitiative Stellung genommen. Er lehnt sie ab, weil das Instrument eines 20 jährigen Moratoriums für Einzonungen nicht praktikabel sei. Die Forderung hat tatsächlich ihre Haken, so bevorzugt sie zum Beispiel jene, die in der Vergangenheit zuviel Land eingezont haben. Das ist unschön, aber relativ einfach zu erklären und umzusetzen. Die bundesrätlichen Massnahmen sind umgekehrt schön, aber kaum umsetzbar. So verlangt er zum Beispiel Bauverpflichtungen sowie Lenkungsabgaben oder Enteignungen für den Fall einer ausbleibenden Überbauung. Damit könnten zweifelsohne Planung und Bau viel näher aneinandergerückt werden und die Planung würde ein stärkeres Instrument. Nur: Von Lenkungsabgaben und vor allem von der Mehrwertabschöpfung bei Einzonungen spricht seit vielen Jahren. Die Kantone wären sogar zu dieser Mehrwertabschöpfung per Gesetz verpflichtet, machen tuns nur Neuenburg und Baselstadt – wobei bei letzterem Kanton nicht mehr soviel einzonbar ist. Die Kantone streiken bei der Umsetzung, denn bei Interessenkonflikten gewinnen in der Schweiz noch fast immer die GrundeigentümerInnen, die öffentliche Hand setzt sich nur selten durch. So wurden denn auch genau die jetzt vorgeschlagenen Instrumente bereits im Frühling in der Vernehmlassung zur Totalrevision des Raumplanungsgesetzes vorgeschlagen. Sie wurden massiv kritisiert.
Eigentum geht halt vor. Und damit handeln wir uns diese Probleme bei der Raumplanung ein.