Der Hauseigentümerverband wettert gegen die Erbschaftssteuer. Würde das Vermögen nach dem Verkehrswert bemessen, so sei die Freigrenze schnell einmal überschritten. Schreibt er auf seiner Homepage. Zur Erinnerung: Sie liegt bei Ehepaaren bei 4 Millionen Franken, bei Einzelpersonen bei 2 Millionen Franken. Zudem wird suggeriert, Wohneigentümer würden ebenfalls rasch einmal zur Kasse gebeten.
Die Zahlen aber, sie sagen etwas ganz anderes: Heute ist eine Wohnung oder ein Haus im Kanton Luzern etwas über 400’000 Franken wert. Zu den effektiven Preisen gibt es keine Statistik, aber sie sind aus den Zahlen des Eigenmietwertes und aus der Gebäudeversicherung herleitbar. Längst nicht alle haben zudem ihr Wohneigentum auf null abbezahlt, sondern sind noch verschuldet. Gemäss letzter Haushaltserhebung (Auswertung 2009 bis 2011) hat ein Eigentümerhaushalt 9000 Franken pro Jahr für Hypozinsen bezahlt. Mit dem damals geltenden Zinssatz ergibt sich eine Hypothekarschuld von rund 340’000 Franken. Bleibt also ein durchschnittliches Vermögen von gerade einmal 60’000, das im Erbfall Grundlage der Berechnung der Erbschaftssteuer wäre.
Das ist himmelweit vom Steuerfreibetrag von 2 oder 4 Millionen Franken entfernt.
Entschuldigung aber Sie wissen schon, dass der Verkehrswert, welcher deutlich höher liegt angewendet würde? Ihre Zahlen können unmöglich stimmen.
Und was ist mit Witwen und Witwern? Geschiedenen (rund 50% Scheidungsrate in der Schweiz), etc…
Und was mit der Inflation, wenn die Zinsen steigen, Nachkommen sich verschulden müssen um die Steuer zu bezahlen, das Elternhaus veräussern müssen oder keine Hypothek mehr erhalten? Was ist mit Mehrfamilienhäusern?
Bitte überlegen Sie sich doch die Konsequenzen, Danke.
Meine Zahlen sind aus dem Gebäudeversicherungswert und aus dem Eigenmietwert berechnet. Natürlich ist das nur eine grobe Schätzung, aber nichts spricht gegen sie und verschiedene Experten haben sie bestätigt. Natürlich gehts beim Eigenmietwert um den Steuerwert – aber die Immobilienpolitiker unseres Kantons sagen ja immer, dieser sei viel zu hoch angesetzt. Er sollte also etwa dem Verkehrswert entsprechen. Ansonsten gibts da einen Widerspruch.