Zu Unrecht in Vergessenheit geraten

Viele Jahre wurde heftig darüber gestritten, ob die Heizkosten individuell abgerechnet werden müssten. Das hatte seinen Grund, wird individuell abgerechnet, so verschieben sich die Heizkosten zwischen Wenigverbrauchern und Vielverbrauchern massiv, es kann 8 bis 20 Prozent gesamthaft an Energie gespart werden, doch die Installationen kosten gleichzeitig und die Abrechnungen sind oft sehr kompliziert und nicht nachvollziehbar. Ein Dilemma für viele. Im Kanton Luzern hat man sich wie vielerorts darauf geeinigt, dass in Neubauten (ab 1991) individuell abgerechnet werden muss (was auch Bundesvorschrift ist), nicht aber in Altbauten. Jetzt hat sich aber in einer Studie ezeigt, dass in fast der Hälfte der Neubauten die Heizkosten ebenfalls nicht individuell abgerechnet werden und dass dies schlicht nicht kontrolliert wird. Ein unhaltbarer Zustand. Deshalb habe ich in einem Postulat den Kanton aufgefordert, aktiv zu werden und den Vollzug zu verbessern. Man stelle sich einmal vor, in der Sozialgesetzgebung oder im Asylbereich würde in der Hälfte der Fälle ein Gesetz schlicht nicht angewandt….hier aber schaut man zu.

Die Studie: www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/13848.pdf

Der Vorstoss: www.lu.ch/download/gr-geschaefte/2007-2011/p_336.pdf

Oh Strassenbau

Baudirektor Max Pfister hat in Aussicht gestellt, dass aus dem Gewinn der Rechnung 2008 50 Millionen Franken in Bauprojekte gesteckt werden. Ein schöner Teil davon in Strassenprojekte.

Es stimmt, der Kanton hat viele Projekte zurückstellen müssen. Mitverantwortlich ist der rund 100 Millionen teure Rontalzubringer: Er frisst momentan fast alles Geld weg. Mitverantwortlich ist aber auch die Ablehnung der Motorfahrzeugsteuer von wenigen Jahren durch die StimmbürgerInnen. Der Strassenbau und Unterhalt soll sich gemäss Gesetz selber finanzieren, eben mit der Motorfahrzeugsteuer, mit Einnahmen aus der LSVA und dem Anteil, den der Kanton aus den Treibstoffzollgelder erhält. Dieses Jahr hat der Kanton bereits über 60 Millionen Franken für die Tilgung der aufgelaufener Strassenbauschuld eingesetzt. Die zweckgebundenen Mittel haben seit langem nicht mehr gereicht, um alle Strassenprojekte zu bezahlen. Und jetzt sollen weitere Mittel aus den Steuereinnahmen für den Strassenbau ausgegeben werden.

Das Signal ist fatal: Die Ablehnung der Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer hat keine Folgen und jedermann und jedefrau, die damals die Erhöhung abgelehnt hatte, erhält die Botschaft: Es geht ja doch.

Aber es geht eben nicht. Für viele andere Projekte wird bei der Beratung zur Gewinnverteilung nichts übrig bleiben. Zum Beispiel für die Zufahrt zum Luzerner Bahnhof. Da wartet immer noch, dass der Kanton endlich mal Geld zur Seite legt und damit der SBB zeigt, dass es ihm ernst ist. Andere Regionen tun dies schon längst.

St. Florian muss CVP-Mitglied gewesen sein

Heute Budgetdebatte: Mein Antrag, die Ausgaben für den Hochwasserschutz zu erhöhen, wurde abgelehnt. Ausser Paul Winiker (herzlichen dank!) hat kein einziger Bürgerlicher dem Antrag zugestimmt. Kurz darauf wurde dann eine Standesinitiative verabschiedet, die vom Bund fordert, dass er in Sachen Hochwasserschutz seinen Verpflichtungen nachkommt. Und morgen will die CVP vom Regierungsrat wissen, wie man für den Kanton Luzern möglichst viel Geld für Hochwasserschutzprojekte aus dem Konjunkturprogramm abholen kann.

Komisch das Ganze. Der Kanton setzt selber zu wenig Geld ein und spart selber beim Hochwasserschutz. Und in Bern sparen die gleichen bürgerlichen ParlamentarierInnen beim Hochwasserschutz wie in Luzern. Aber man kann prima den Ball hin und her schieben – und überall gut dastehen. Aber mit der hohlen Hand machen, kommt man am Schluss dann doch nicht so weit…

Luzerner Finanzpolitik

Einige Jahre schien alles blendend aufzugehen. Satte Gewinne, massive Steuerreduktionen und ein Wandel des Kantons vom Schlusslicht zum angesehenen Mittelständer. So wurde’s wenigstens dargestellt.

Und wo stehn wir heute? Mehr als schon knietief im Sumpf. Während die Regierung immer noch von weiteren Steuersenkungen redet, klaffen die Löcher. Beim Strassenbauprogramm sind wir Jahre hinter der Planung zurück, beim Personal soll nicht einmal der Teuerungsausgleich möglich sein und von wirklichen Investitionen in die Zukunft ist ganz zu schweigen, mindestens im Bereich der Bahninfrastruktur wird seit Jahren geredet statt einmal gehandelt.

Der budgetierte Fehlbetrag von 16 Millionen Franken im Budget 2009 ist dabei noch erträglich – bei einem Gesamtumsatz von 3’000 Millionen Franken. Dicker wirds danach kommen, vor allem mit der geplanten Steuergesetzrevision. Aber die bürgerlichen Parteien wollen sich mit einer Rückweisung des Budgets lieber mit diesen 16 Millionen befassen, als dass sie die strukturellen Probleme, die aus uns zukommen, zu angehen würden.

Road Pricing soll nicht sein

Der Kantonsrat lehnte mein Postulat zur Prüfung von Road Pricing ab. Auf der einen Seite waren die ewiggleichen Sprüchen von den Autofahrern als Milchkühe, von Raubrittertum und Autohassern die Rede (SVP), auf der anderen Seite wurde das Prinzip, dass mit Road Pricing ein marktwirtschaftliches Lenkungsinstrument eingesetzt würde, ausdrücklich begrüsst (CVP). Nur, leider, sei der Zeitpunkt falsch, das Road Pricing stehe nicht im Aggloprogramm und sei deshalb jetzt nicht weiter zu prüfen. Ein sehr innovativer Umgang mit den heutigen Verkehrspoblemen…

Und diese werden weiter zunehmen. Der Kanton Luzern setzt immer noch einseitig auf einen Ausbau der Strassenverkehrsinfrastruktur. Bypass, Spangen, neue Autobahnzubringer etc. Abgesehen davon, dass diese Massnahmen viele Probleme nur verlagen  würden, werden sie wohl auch nie Realität. Die Kosten des Bypasses sind viel zu hoch. Ein Traum, der früher oder später Schiffbruch erleiden wird. Und dann? Dann wird der Kanton doch nicht drumrum kommen, neue Ideen zur Lösung des Verkehrsproblems aufzugreifen.

Aber jetzt vertrödelt man zuerst einmal ein Paar Jährchen Zeit.

Falsch aufgezäumte Diskussion

Meine Güte, war das ein Kantonsratstag: Die Bürgerlichen wollten um nichts in der Welt jetzt über die neuen Gerichts- und Verwaltungsbezirke reden. Man brauche eine Gesamtschau, hiess es. Gleich auch noch die Wahlkreise miteinbeziehen und die Regionalpolitik. Was aber haben die Wahlkreise mit den Konkursämtern zu tun? Was die Gerichtbezirke mit Regionalförderungspolitik? Insbesondere CVP und FDP haben so getan, als würden sie sich für einen starken Kanton einsetzen und wollten sie die nötigen Änderungen bei den Gerichten schnell voranbringen. Tatsache ist: Die Meinungen gehen weit auseinander. Insbesondere bei den Wahlkreisen. Die Bürgerlichen werden sich täuschen, wenn sie meinen, diese Diskussion sei mit ein paar Sitzungen einer Spezialkommission zu beenden. Dass gleich auch noch die Einführung des doppelten Pukelsheimes als neues Zählsystem abgelehnt wurde – und sich einige über das System lustig machten – rundete das Bild ab.

Es ist klar, wohin das ganze steuert: Auf kleinere Wahlkreise. Das ist Machterhalt pur der grossen Parteien. Und das kommt bei der Bevölkerung oft nicht so gut an.

Wem sollen Wahlsysteme dienen?

CVP-Fraktionspräsident Guido Graf sprach es aus, weshalb die bürgerlichen Parteien gegen das neue Berechnungsverfahren mit dem doppelten Pukelsheim bei den Kantonsratswahlen sind: Sie würden Sitze verlieren. Nun ist das kein unehrenwertes Argument. Parteien haben die Aufgabe, Macht zu halten und zu gewinnen, sonst können sie die Interessen ihrer Wählerschaft nicht durchsetzen. Insofern soll man es Parteien nicht verargen, wenn sie die Wahlsysteme so drehen, dass sie etwas mehr als andere davon profitieren.

Die Frage ist nur, ob diese Frage der Macht letztlich den Entscheid geben soll. Denn diesem Anliegen steht das Argument des möglichst unverfälschten Wählerwillens entgegen. Heute können Linke im Entlebuch zwar wählen gehen, ihre Stimme ist aber nutzlos, denn sie werden bei einem Quorum von 14 Prozent nie einen Sitz machen. Dasselbe gilt im übrigen natürlich auch für andere kleine Parteien, in abgeschwächter Form auch ausserhalb des Entlebuchs. Das ist bundesrechtswidrig, denn so hohe Quoren haben nichts mehr mit dem System der Proporzwahlen zu tun.

Als Mitglied der regierungsrätlichen Kommission zur Neueinteilung der Wahlkreise darf ich so weit aus der Schule plaudern um zu sagen, dass die Meinungen sehr, sehr weit auseinandergingen und deshalb eine Neueinteilung praktisch unmöglich ist. Der doppelte Pukelsheim wäre eine elegante Lösung, die Wahlkreise so zu lassen, wie sie sind, dafür die Sitzverteilung noch gerechter zu gestalten.

PS: Wie heute in der Zeitung zu lesen war, hätten bei den letzten Wahlen nicht mal die Linken vom doppelten Pukelsheim profitiert, sondern Kleinparteien wie die Chance 21, und die Seniorenlisten von CVP und SVP.

Schweizerpass und Bussen

Vielen ist es unbekannt: Wer Polizist werden will, muss Schweizerbürger sein. Man stutzt etwas, was hat denn das miteinander zu tun? Hoheitliche Aufgaben – das Schlüsselwort – sind im Kanton Luzern in der Regel Schweizer Bürgern vorbehalten. Was soll das: PolizistInnen müssen ihren Job gut machen, egal ob sie nun Schweizer sind oder eine ausländische Staatsbürgerschaft haben. Es gibt keinen Grund, ihnen das Polizistensein zu verbieten. Vielleicht würde es der Polizei sogar ganz gut tun, wenn auch MigrantInnen bei ihnen mittun würden…

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Luzerner Informationspolitik

Der Kanton Luzern übernimmt immer öfters die Arbeit der JournalistInnen und schreibt grad selber Interviews. Das ist eine Grenzüberschreitung, denn der Kanton soll sachlich und offen informieren, das ist seine Aufgabe. Die Infos aufzuarbeiten, das ist nicht seine Sache – der Information wäre mehr gedient, der Kanton würde das Öffentlichkeitsprinzip einführen statt zu ausgewählten Themen Medien mit Fixfertigem zu beliefern.

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Und so funktioniert moderner Umweltschutz…

Hatten wir nicht grad noch im Ohr, wie sich auch bürgerliche Parteien unheimlich umweltschützerisch gaben? Klimaschutz als oberstes Ziel? Die Gesundheit der Bevölkerung als wichtiges Gut? Griffige Massnahmen? Wir waren schon Grün, als es noch keine Grüne gab, und solche Sprüche?

Heute diskutierte der Kantonsrat darüber, ob ab 2010 bei einer sehr hohen Feinstaubbelastung für Dieselfahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft  ein Fahrverbot gelten sollte. Die Grenze ist so hoch angesetzt, dass in den letzten Jahren noch überhaupt nie ein Fahrverbot ausgesprochen worden wäre. Und was meinen CVP und SVP? Der Grenzwert sei zu hoch angesetzt? Die Massnahme sei viel zu lasch? Falsch – leider ganz falsch. Nein, sie finden ein Fahrverbot in dieser Situation als zu hart und sprechen gar von Berufsverbot…Na toll, es ist also immer noch so, dass man lieber Eltern den Rat gibt, ihre Kinder sollten bei starker Luftverschmutzung drinnen bleiben, als dass einmal ein Traktor einen Tag herumsteht.