Nach Micheline Calmy-Rey wird jetzt auch der Zürcher Finanzvorsteher Martin Vollenwyder gerügt, weil er ein gewisses, kleines Verständnis für den Ankauf der Daten CD durch die deutschen Behörden äusserte. Nach Aussage von Filippo Leutenegger hätte er sich schärfer äussern müssen, denn: Wenn es Schule mache, dass eine Regierung geklaute Bankdaten kaufe, werde die Privatsphäre der Bürger vollends ausgehöhlt.
Eine etwas gewagte Definition von Privatsphäre. Weshalb Geldkonten den Kern des Privaten ausmachen sollten, ist mir schleierhaft. Bis vor kurzem kannten wir im Kanton Luzern auch die Auflage des Steuerregisters, wer wollte, konnte die Steuerdaten anderer anschauen gehen. Man hat das abgeschafft, leider. Diese alte Tradition mag auch eine denunziatorische oder vielleicht neidbehaftete Seite gehabt haben, sie schaffte aber Transparenz und zeigte vor allem, dass die finanziellen Verhältnisse nicht nur Teil der Privatsphäre sind, sondern die Allgemeinheit etwas angehen. Denn der Allgemeinheit kann es nicht egal sein, ob Steuern hinterzogen werden oder nicht.
Kommt hinzu: Jene Kreise, die jetzt mit der Privatsphäre des Bürgers argumentieren, sind sonst oft nicht zur Stelle, wenn es um den Schutz sensibler Daten geht und wenn Einschränkungen der Versammlungsfreiheit oder Datensammlerei in anderer Form drohen. Da fehlt es dann oft an einer gewissen Sensibilität. Aber vielleicht erwacht die ja erst beim Rascheln von Banknoten.